neue Hamburgische Bauordnung

Diskutiere neue Hamburgische Bauordnung im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat ihren Vorschlag zur umfassenden Neugestaltung des Hamburgischen Baurechts vorgelegt. Die neue...
F

Fachwerk.de

Beiträge
6.432
Die
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat ihren Vorschlag zur umfassenden
Neugestaltung des Hamburgischen Baurechts vorgelegt. Die neue

Hamburgische Bauordnung (HBauO)
fasst alle wesentlichen Bauvorschriften
zusammen und beschränkt sich auf das Notwendige. Dies soll zu einer Reduzierung
des Regelungsumfangs um ein Drittel führen. Zukünftig wird der Bürger die
Baugenehmigung aus einer Hand erhalten und sich nicht mehr an viele
unterschiedliche Genehmigungsstellen wenden müssen.



Senator Dr. Michael Freytag: "Das neue Baugenehmigungsverfahren
wird einfach, schnell und serviceorientiert sein. Mit unserem Vorschlag
entbürokratisieren wir das Hamburgische Baurecht, das neue bürgerfreundliche
Verfahren wird zum Meilenstein für die wachsende Stadt. Wir verringern den
Regelungsumfang um etwa ein Drittel, fassen insgesamt fünf Gesetze und
Verordnungen in einer Vorschrift zusammen, bieten dem Bürger bei der
Antragstellung Service aus einer Hand und ermöglichen ihm darüber hinaus in
einer Vielzahl von Fällen gänzliche Genehmigungsfreiheit. Das nützt dem
einfachen Häuslebauer ebenso wie dem Großinvestor."



Aus 5 mach 1: Zusammenfassung von Vorschriften



Die wesentlichsten Bauvorschriften waren bisher in drei Gesetzen
(Hamburgische Bauordnung, Hamburgisches Wohnungsbauerleichterungsgesetz,
Ausgleichsbetragsgesetz) und zwei Verordnungen (Bauanzeigeverordnung,
Baufreistellungsverordnung) mit insgesamt 105 Paragraphen geregelt. Die
Neufassung der HBauO fasst das gesamte Regelwerk in einem einzigen Gesetz, der
HBauO, mit 86 Paragraphen zusammen. Die einzelnen Paragraphen werden zugleich
gekürzt. Im Ergebnis verringert sich der Gesamtumfang der Regelungen um etwa ein
Drittel.



Aus 8 mach 1: Die schnelle Baugenehmigung aus einer Hand



Bauvorhaben können - je nachdem, wo und wie und für welche
Nutzung sie errichtet werden - vielfach Rechtsbereiche berühren, die eine
eigenständige Genehmigung neben der Baugenehmigung erfordern. Diese
Genehmigungen liegen in der Zuständigkeit weiterer Behörden und Ämter. In diesen
Fällen muss der Bürger bisher neben der Baugenehmigung des Bezirksamtes noch bis
zu 7 weitere Genehmigungen einholen (z. B. für die Zufahrt an einer
Bundesstraße, für eine Abweichung vom Arbeitsstättenrecht, für einen
Sielanschluss usw.). In bestimmten Fällen hat der Antragsteller dann zwar eine
Baugenehmigung, kann aber nicht bauen, weil die anderen Genehmigungen noch
fehlen oder verweigert werden.



Durch Einführung des Baugenehmigungsverfahrens mit
Konzentrationswirkung erhält der Bürger zukünftig die "Baugenehmigung aus einer
Hand". Bei diesem neuen Verfahren schließt die Baugenehmigung des Bezirksamtes
alle sonstigen erforderlichen Genehmigungen mit ein. Der Bauprüfer trägt die
Verantwortung dafür, dass alle betroffenen Behörden und Ämter beteiligt werden.
Um das Verfahren zusätzlich zu beschleunigen, müssen diese ihre Stellungnahmen
innerhalb von 4 Wochen abgeben. Danach erteilt der Bauprüfer die Baugenehmigung.



Konzentriert oder vereinfacht: Beim Wohnungsbau hat der
Bürger die Wahl




Zukünftig soll der Antragsteller bei Wohngebäuden bis zu acht
Geschossen zwischen dem vereinfachten Genehmigungsverfahren und dem
konzentrierten Verfahren wählen können. Das vereinfachte Verfahren führt
schneller zu einer Baugenehmigung, fordert aber mehr Eigenverantwortung und ggf.
die Beantragung weiterer Genehmigungen, im konzentrierten Verfahren erhält der
Bürger die Baugenehmigung aus einer Hand.



Gar keine Genehmigung mehr benötigen …



  • Carports und Garagen bis 50 m²,
  • Statisch einfachen Umbauarbeiten,
  • Kleineren Dachaufbauten und Dacheinschnitten,
  • Abbruch von freistehenden Gebäuden bis 3 Geschossen.
Keller, Decken, Abstand und Teilung: Sonstige Vereinfachungen




  • In Aufenthaltsräumen soll zukünftig eine Deckenhöhe von 2,40
    Metern, in Einfamilienhäusern und in Dachräumen auch von 2,30 Metern
    ausreichen.
  • Bei genügender Belichtung sind Wohnräume auch im Keller zulässig.
  • Die bisherige Regelung der Abstandsflächen vor Gebäuden wird
    wesentlich erleichtert und ihre komplizierte Berechnung vereinfacht. Bisher
    gilt, dass um ein Gebäude herum eine Fläche, die der Höhe des Gebäudes
    entspricht, von einer Bebauung freizuhalten ist. Zukünftig soll diese
    Abstandsfläche nur noch 40 Prozent der Gebäudehöhe, aber mindestens 2,50
    Meter bis zur Grundstücksgrenze betragen. Dies ermöglicht vielfach die
    Nachverdichtung von Wohngebäuden in attraktiven Lagen. Ein aktiver Beitrag
    für die wachsende Stadt.
  • Die so genannte Teilungsgenehmigung wird abgeschafft. Eigentümer
    von bebauten Grundstücken brauchen nun nicht mehr vor der Eintragung im
    Grundbuch durch das Bezirksamt prüfen zu lassen, ob die Teilung mit den
    Vorschriften der HBauO vereinbar ist. Das ändert allerdings nichts daran,
    dass eventuelle Verstöße gegen das Baurecht unzulässig bleiben.
Hintergrund und Ausblick



Das geltende Baurecht stammt aus dem Jahr 1986. Es wurde in Einzelteilen
fortlaufend angepasst, zuletzt im Oktober 2004.



Im November 2002 billigten die Bauminister aller Bundesländer den Entwurf
einer Musterbauordnung mit dem Ziel einer umfassenden Deregulierung der
baurechtlichen Vorschriften. Auf der Grundlage dieser Musterbauordnung legt die
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt nun diesen Vorschlag zur Neufassung der
Hamburgischen Bauordnung vor. Der Entwurf wird mit den betroffenen Hamburgischen
Behörden und den zu beteiligenden Verbänden abgestimmt. Im Sommer soll dem Senat
ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.



<div align='right'>Siehe auch:

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Hamburg
</div>
 
Thema: neue Hamburgische Bauordnung

Ähnliche Themen

M
Antworten
8
Aufrufe
407
Mattzepeng
M
C
Antworten
11
Aufrufe
396
Methusalem
M
L
Antworten
8
Aufrufe
593
KHH
Zurück
Oben