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Eine gute Nachricht für alle ökologisch bewussten Bauherren und Architekten: das
vom Bundesverbraucherschutzministerium (BMVEL) getragene
Markteinführungsprogramm "Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen" wird wieder
aufgenommen, nachdem die im Juli 2003 begonnene Förderung zunächst am 31.12.2004
ausgelaufen war. Am 23. Februar 2005 trat die Richtlinie wieder in Kraft, mit
welcher der Kauf von Naturdämmstoffen bis Ende 2006 gefördert wird. Anträge auf
Förderung können ab diesem Zeitpunkt bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe
e.V. (FNR) eingereicht werden. Als Projektträger des BMVEL betreut die FNR die
Umsetzung des Förderprogramms.
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</center>
Bezuschusst wird der Kauf von Wärme- und Schalldämmstoffen aus
Hanf, Flachs, Schafwolle, Getreidegranulat oder Wiesengras, soweit die
betreffenden Produkte in der Förderliste der FNR aufgeführt sind. Die Förderhöhe
unterscheidet sich nach zwei Klassierungen:
Unternehmen stellen. Hersteller und Händler von Naturdämmstoffen sind von der
Fördermaßnahme explizit ausgeschlossen. Für die Antragstellung ist das
vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit der Originalrechnung und
dem Zahlungsnachweis bei der FNR einzureichen. Dabei muss die Antragstellung
innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten - gerechnet ab Kaufdatum -
erfolgen.
Die zugrunde liegende Förderrichtlinie des
Verbraucherschutzministeriums sowie die Antragsformulare, die Förderliste und
alle weitere Informationen zum Förderprogramm stehen im Internet unter
www.naturdaemmstoffe.info zur Verfügung.
Die Fortsetzung des sehr erfolgreichen Förderprogramms wurde
jetzt durch die Genehmigung der Europäischen Kommission möglich. Seit Beginn der
Förderung im Juli 2003 wurden bei der FNR über 7.300 Anträge gestellt und der
Kauf von mehr als 100.000 m³ Naturfaserdämmstoffen gefördert. Dennoch beträgt
ihr Anteil am gesamten Dämmstoffmarkt in Deutschland bislang erst 6%. Mit der
Verlängerung des Programms sollen natürliche Dämmmaterialien, die sich durch
hervorragende Dämmeigenschaften auszeichnen und zu einer deutlichen Verbesserung
des Raumklimas beitragen, stärker etabliert werden.
<div align='right'>Siehe auch:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)</div>
vom Bundesverbraucherschutzministerium (BMVEL) getragene
Markteinführungsprogramm "Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen" wird wieder
aufgenommen, nachdem die im Juli 2003 begonnene Förderung zunächst am 31.12.2004
ausgelaufen war. Am 23. Februar 2005 trat die Richtlinie wieder in Kraft, mit
welcher der Kauf von Naturdämmstoffen bis Ende 2006 gefördert wird. Anträge auf
Förderung können ab diesem Zeitpunkt bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe
e.V. (FNR) eingereicht werden. Als Projektträger des BMVEL betreut die FNR die
Umsetzung des Förderprogramms.
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<img border="1" src="http://www.baulinks.de/webplugin/2005/http://www.archmatic.de/webplugin/2003/i/0798-emfa2.jpg" vspace="2" alt="Naturdämmstoff, Naturdämmstoffe, Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, Dämmstoff aus nachwachsendem Rohstoff, Wärmedämmstoff, Schalldämmstoff, Wärmedämmstoffe, Schalldämmstoffe, Bundesverbraucherschutzministerium, BMVEL" width="400" height="216"> <span style="font-size: 10px">zukünftiges Dämmmaterial (Foto: emfa)</span> |
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Bezuschusst wird der Kauf von Wärme- und Schalldämmstoffen aus
Hanf, Flachs, Schafwolle, Getreidegranulat oder Wiesengras, soweit die
betreffenden Produkte in der Förderliste der FNR aufgeführt sind. Die Förderhöhe
unterscheidet sich nach zwei Klassierungen:
- <img alt="natureplus, Bauprodukte" hspace="3" src="http://www.baulinks.de/webplugin/2005/http://www.baulinks.de/webplugin/2003/i/0342-natureplus.gif" align="right" vspace="3" border="0" width="83" height="96">Produkte
der Kategorie I, die nach den Standards von natureplus zertifiziert sind,
werden mit 35 Euro je Kubikmeter Dämmstoff unterstützt. - In der Kategorie II beträgt die Förderung 25 €/m³. Kleinstmengen unter
5 m³ werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.
Unternehmen stellen. Hersteller und Händler von Naturdämmstoffen sind von der
Fördermaßnahme explizit ausgeschlossen. Für die Antragstellung ist das
vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit der Originalrechnung und
dem Zahlungsnachweis bei der FNR einzureichen. Dabei muss die Antragstellung
innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten - gerechnet ab Kaufdatum -
erfolgen.
Die zugrunde liegende Förderrichtlinie des
Verbraucherschutzministeriums sowie die Antragsformulare, die Förderliste und
alle weitere Informationen zum Förderprogramm stehen im Internet unter
www.naturdaemmstoffe.info zur Verfügung.
Die Fortsetzung des sehr erfolgreichen Förderprogramms wurde
jetzt durch die Genehmigung der Europäischen Kommission möglich. Seit Beginn der
Förderung im Juli 2003 wurden bei der FNR über 7.300 Anträge gestellt und der
Kauf von mehr als 100.000 m³ Naturfaserdämmstoffen gefördert. Dennoch beträgt
ihr Anteil am gesamten Dämmstoffmarkt in Deutschland bislang erst 6%. Mit der
Verlängerung des Programms sollen natürliche Dämmmaterialien, die sich durch
hervorragende Dämmeigenschaften auszeichnen und zu einer deutlichen Verbesserung
des Raumklimas beitragen, stärker etabliert werden.
<div align='right'>Siehe auch:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)</div>