Sascha S.
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Hallo,
meine Lebensgefährtin und ich haben nach längerer Suche nun ein denkmalgeschütztes Ackerbürgerhaus in einem Sauerländer Dorf gekauft.
Noch vor Unterzeichnung des Kaufvertrags haben wir um einen Termin bei der UDB oder alternativ um einen Vor-Ort-Termin zur Beratung gebeten, dieser wurde abgelehnt, mit dem Hinweis, dass alles, was wir machen, wollen nach §9 DSchG beantragt und genehmigt werden muss und dass die Anträge an die UDB zu richten sind und die den Antrag an den LWL als OBD weiterleitet zur Überprüfung,
So weit, so gut, das war uns durchaus bewusst, dass aber eine Beratung egal in welcher Form nicht möglich ist, verwundert uns dann doch etwas.
Auf meine weiteren Fragen, wie detailliert ein Antrag auszuführen ist, wurde mir nur aufgelistet, dass Kostenvoranschläge benötigt werden und wenn möglich und nötig Zeichnungen und Fotos.
Meine Frage war allerdings so konkret, dass ich zumindest die ersten Maßnahmen schon benannt habe, und zwar geht es erstmal darum, zwei Zimmer bewohnbar zu machen und eins der beiden Badezimmer instand zu setzen. Alles ohne Eingriffe in die Bausubstanz. Die Zimmer müssen tapeziert oder gestrichen, die Böden abgeschliffen werden und im Badezimmer soll die Keramik erneuert werden und die Badewanne gegen eine Dusche getauscht werden.
In einem der beiden Zimmer muss der Putz abgenommen werden, da leider Efeu von außen durch die Wand gewachsen ist und den Kalkputz vom darunter liegenden Lehm abgelöst hat. Sieht lustig aus, muss aber weg.
Und wenn wir schon dabei sind, soll die Elektrik bis zum Verteilerkasten schon verlegt werden, damit das Haus nicht abbrennt.
Die Antwort der UDB lässt für mich nur den Schluss zu das ihnen am liebsten wäre das alle Arbeiten von Firmen ausgeführt werden. Das sind bis jetzt alles Arbeiten, die wir selbst ausführen wollen und können.
Nach zwei Telefonaten und zwei E-Mails bin ich genauso schlau wie vorher. Vielleicht kann mir hier im Forum ja jemand, der die Anträge selbst gestellt hat, seinen anonymisierten Antrag zukommen lassen oder mir Hinweise geben.
Ich weiß nicht, wie detailliert ich die Arbeiten im Antrag aufführen muss. Und ehrlich gesagt auch nicht, was genau ich für Zeichnungen anfertigen soll, wenn ich Wandbeläge erneuern will.
Lg Sascha
meine Lebensgefährtin und ich haben nach längerer Suche nun ein denkmalgeschütztes Ackerbürgerhaus in einem Sauerländer Dorf gekauft.
Noch vor Unterzeichnung des Kaufvertrags haben wir um einen Termin bei der UDB oder alternativ um einen Vor-Ort-Termin zur Beratung gebeten, dieser wurde abgelehnt, mit dem Hinweis, dass alles, was wir machen, wollen nach §9 DSchG beantragt und genehmigt werden muss und dass die Anträge an die UDB zu richten sind und die den Antrag an den LWL als OBD weiterleitet zur Überprüfung,
So weit, so gut, das war uns durchaus bewusst, dass aber eine Beratung egal in welcher Form nicht möglich ist, verwundert uns dann doch etwas.
Auf meine weiteren Fragen, wie detailliert ein Antrag auszuführen ist, wurde mir nur aufgelistet, dass Kostenvoranschläge benötigt werden und wenn möglich und nötig Zeichnungen und Fotos.
Meine Frage war allerdings so konkret, dass ich zumindest die ersten Maßnahmen schon benannt habe, und zwar geht es erstmal darum, zwei Zimmer bewohnbar zu machen und eins der beiden Badezimmer instand zu setzen. Alles ohne Eingriffe in die Bausubstanz. Die Zimmer müssen tapeziert oder gestrichen, die Böden abgeschliffen werden und im Badezimmer soll die Keramik erneuert werden und die Badewanne gegen eine Dusche getauscht werden.
In einem der beiden Zimmer muss der Putz abgenommen werden, da leider Efeu von außen durch die Wand gewachsen ist und den Kalkputz vom darunter liegenden Lehm abgelöst hat. Sieht lustig aus, muss aber weg.
Und wenn wir schon dabei sind, soll die Elektrik bis zum Verteilerkasten schon verlegt werden, damit das Haus nicht abbrennt.
Die Antwort der UDB lässt für mich nur den Schluss zu das ihnen am liebsten wäre das alle Arbeiten von Firmen ausgeführt werden. Das sind bis jetzt alles Arbeiten, die wir selbst ausführen wollen und können.
Nach zwei Telefonaten und zwei E-Mails bin ich genauso schlau wie vorher. Vielleicht kann mir hier im Forum ja jemand, der die Anträge selbst gestellt hat, seinen anonymisierten Antrag zukommen lassen oder mir Hinweise geben.
Ich weiß nicht, wie detailliert ich die Arbeiten im Antrag aufführen muss. Und ehrlich gesagt auch nicht, was genau ich für Zeichnungen anfertigen soll, wenn ich Wandbeläge erneuern will.
Lg Sascha