U
Ulrich Arnold
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Guten Tag, ich sehe mich gezwungen öffentlich auf eine Frage zu reagieren, die mir im Profil gestellt wurde.
(Wer sich den Schuh anzieht, der soll es tun, wer nicht der braucht sich auch nicht durch meinen Beitrag gestört zu fühlen. Deshalb benutze ich hier die allgemeine Anrede "Sie".)
Ich bin nicht der, der Sie mit Tips versorgt wie Sie ihr Gebäude aus der Denkmalliste löschen können. Das ist genau das Gegenteil von meiner Einstellung. Der Rahmen für eine Auseinandersetzung mit der Denkmalbehörde ist erst einmal das klärende Gespräch, wenn dabei die Fronten verhärten, sollte man noch einmal in sich gehen und sich in den Standpunkt der Behörde hineindenken. Es ist logisch, dass hier oft zwei verschiedene Interessen aufeinander treffen. Man kann auch einmal die Fachbehörde um Moderation bitten, am besten nicht über den Kopf der unteren Behörde hinweg, sondern mit dieser zusammen, damit keine Eitelkeiten verletzt werden.
Eigentum verpflichtet, der Erhalt von Kulturgut ist öffentliches Anliegen, von dem die ganze Nation profitiert.
Wenn mir aus technischer Sicht eine Vorgabe der Denkmalbehörde fragwürdig, bzw. schädlich für das Gebäude erscheint, dann sage ich dass. Ich bin auch verpflichtet meinem Auftraggeber zu sagen, wenn ein krasses Missverhältnis der Kosten zwischen Sanierung nach Denkmalvorgaben und Neuerstellung liegt. Diese Kostenmissverhältnis kann bei einem Denkmal jedoch nicht die Einzige Bewertungsgrundlage sein!
Mich ärgert, wenn ich erst in dem Moment hinzugezogen werde, wo das Gebäude (oft bewusst -aber beweisen Sie das mal-) über Jahre oder Jahrzehnte verfallenlassen wurde und dann wirklich sehr viel Substanz nicht zu retten ist und über unzumutbare Kosten gesprochen wird.
Wer sich mit der Denkmalbehörde auseinandersetzen will, der sollte das Denkmalschutzgesetz seines Bundeslads und das allg. Verwaltungsrecht studieren um seine Argumentation aufzubauen. Wenn ich bei einzelnen Vorgaben als "Fachidiot" aus technischer Sicht ein Schadenpotenzial erkenne dass ein Kunsthistoriker vielleicht so nicht wahrgenommen hat, dann bin ich gern bereit einen Versuch zu unternehmen, ihn von einer anderen Lösung zu überzeugen. An sonsten gilt der erste Satz in meinem Beitrag. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
(Wer sich den Schuh anzieht, der soll es tun, wer nicht der braucht sich auch nicht durch meinen Beitrag gestört zu fühlen. Deshalb benutze ich hier die allgemeine Anrede "Sie".)
Ich bin nicht der, der Sie mit Tips versorgt wie Sie ihr Gebäude aus der Denkmalliste löschen können. Das ist genau das Gegenteil von meiner Einstellung. Der Rahmen für eine Auseinandersetzung mit der Denkmalbehörde ist erst einmal das klärende Gespräch, wenn dabei die Fronten verhärten, sollte man noch einmal in sich gehen und sich in den Standpunkt der Behörde hineindenken. Es ist logisch, dass hier oft zwei verschiedene Interessen aufeinander treffen. Man kann auch einmal die Fachbehörde um Moderation bitten, am besten nicht über den Kopf der unteren Behörde hinweg, sondern mit dieser zusammen, damit keine Eitelkeiten verletzt werden.
Eigentum verpflichtet, der Erhalt von Kulturgut ist öffentliches Anliegen, von dem die ganze Nation profitiert.
Wenn mir aus technischer Sicht eine Vorgabe der Denkmalbehörde fragwürdig, bzw. schädlich für das Gebäude erscheint, dann sage ich dass. Ich bin auch verpflichtet meinem Auftraggeber zu sagen, wenn ein krasses Missverhältnis der Kosten zwischen Sanierung nach Denkmalvorgaben und Neuerstellung liegt. Diese Kostenmissverhältnis kann bei einem Denkmal jedoch nicht die Einzige Bewertungsgrundlage sein!
Mich ärgert, wenn ich erst in dem Moment hinzugezogen werde, wo das Gebäude (oft bewusst -aber beweisen Sie das mal-) über Jahre oder Jahrzehnte verfallenlassen wurde und dann wirklich sehr viel Substanz nicht zu retten ist und über unzumutbare Kosten gesprochen wird.
Wer sich mit der Denkmalbehörde auseinandersetzen will, der sollte das Denkmalschutzgesetz seines Bundeslads und das allg. Verwaltungsrecht studieren um seine Argumentation aufzubauen. Wenn ich bei einzelnen Vorgaben als "Fachidiot" aus technischer Sicht ein Schadenpotenzial erkenne dass ein Kunsthistoriker vielleicht so nicht wahrgenommen hat, dann bin ich gern bereit einen Versuch zu unternehmen, ihn von einer anderen Lösung zu überzeugen. An sonsten gilt der erste Satz in meinem Beitrag. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold