Kein Titel

Diskutiere Kein Titel im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein Problem bei der Sanierung eines histor. Mauerwerks im Erdbereich. Das Landesamt für Denkmalschutz...
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Michael

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Problem bei der Sanierung eines histor. Mauerwerks im Erdbereich. Das Landesamt für Denkmalschutz schlägt einen Lehmschlag ca. 50 cm dick ans Mauerwerk im Erdboden vor. Ich stehe dem ganzen sehr skeptisch gegenüber bin aber gerne bereit dazuzulernen, wenn meine Argumente widerlegt werden. Ich bitte daher um Infos, Argumente, Anregungen, Erfahrungsberichte, Ausführungshinweise....

HIER DIE FAKTEN AUS DEM GUTACHTEN


1.00: Bestandsaufnahme
1.01: Fundamente
Das Fundamentmauerwerk besteht aus Vollziegelmauerwerk. Die Fundamente sind auf festem Lehmboden gegründet. Die Gründungstiefe liegt bei 1,10 m bzw. 1,00 m unter Gelände.
An der Nordseite wurde im Frostwechselbereich ein 55 cm hoher Betonsockel vorgesetzt. In ca. 85 cm Abstand zur Nordwand verläuft an der Hangseite ein 65 cm tiefer Sickergraben mit Tonsickerrohren zur Abfangung des Hangwassers. Die Ableitung des Wassers ist nicht bekannt.
Das Niederschlagswasser aus der Dachfläche wird auf das Gelände ausgeleitet.

2.00: Schadensaufnahme
2.01: Fundamente
Das Fundamentmauerwerk ist an der Nordseite (Hang) stark durchfeuchtet. Der magere Fugenmörtel ist bis zu 5 cm Tiefe durch Humuseinschlüsse ausgewaschen. Im Frostwechselbereich ist ein 55 cm hoher Betonsockel vorgesetzt. Zwischen Beton und Bestandsmauerwerk sind Einschlüsse von Erdreich vorhanden.
Der Mörtel des Fundamentmauerwerkes hat sich an der Innenseite vollkommen aufgelöst. Die Steine sind stark durchfeuchtet und im Bereich des Langhauses auf 60 cm Höhe heraus gebrochen. Die Steine sind bis zu einer Höhe von ca. 80 cm sehr stark veralgt.
Das Fundamentmauerwerk in der Schürfgrube an der Südseite ist feucht, der magere Kalkmörtel fest.

3.00: Schadensursachen
3.01: Fundamente
Die Schäden am Fundamentmauerwerk werden durch die Einbindung in den humosen, bindigen Boden und durch die fehlende Ableitung des Niederschlagswassers hervorgerufen. Durch Feuchtigkeitsstau und Frosteinwirkung zersetzen sich der magere Mauermörtel und die Ziegelsteine. Die aufsteigende Feuchtigkeit zerstört auch Putz und Anstrich im Sockelbereich im Inneren.

4.00: Sanierungsmassnahmen
4.01: Fundamente
Die Fundamente werden bis zur Unterkante in Abschnitten entsprechend DIN 4123 freigelegt. Alle Verunreinigungen, Humus- und Wurzeleinschlüsse werden entfernt. Morsche Mauerziegel werden im Format des Bestandes ausgewechselt und die Mauerfugen steinbündig geschlossen. Die vorgesetzte Betonschale wird vorsichtig in kurzen Abschnitten vom vorhandenen Mauerwerk gelöst und ausgebaut.
Das Fundamentmauerwerk wird vollfugig verwaschelt. Um das gesamte Gebäude wird eine Ringdränage aus Teilsickerrohren mit Kontroll- und Reinigungsschächten angelegt.
Das Niederschlagswasser wird gefasst und möglichst schnell vom Gebäude weggeleitet. Dazu wird auf einem Betongerinne ein Teilsickerrohr mit Anschluss an die Entwässerung verlegt. Darüber wird ein Grobkieskoffer aufgebracht, welcher mit einem Filtervlies gegen das Einschwemmen von Feinstkörpern aus dem anstehenden Boden geschützt wird. Darüber kann die Grasnarbe bis an die Wand geführt werden. Ein Randstreifen von ca. 30 cm Breite wird als Magerrasen auf einem Schotterbett mit entsprechend höherer Wasserdurchlässigkeit ausgebildet. Für die Kontrolle und Reinigung der Dränageleitung werden Schächte angeordnet.
Die Fallrohre werden an frostfrei verlegte Grundleitungen angeschlossen. Für die Nutzung wird eine grundbuchamtliche Eintragung empfohlen.
Das von der Hangseite zufließende Oberflächenwasser wird in mindestens 3,00 m Abstand vor der Wand in einem Sickergraben aufgefangen. Das Gelände wird in einem leichten Gefälle zum Sickergraben abgesenkt. Das Wasser muss in einem Sickergraben aus Grobmaterial mit Filtervlies und einem Dränagerohr aufgefangen und in die Entwässerung abgeleitet werden.

Das Aufbringen eines Lehmschlages auf das Fundamentmauerwerk, welches bei dem Ortstermin am 31.07.2007 vorgeschlagen wurde, entspricht etwa dem vorhandenen Bestand. Ich halte diese Lösung für nicht ausreichend Erfolg versprechend, da insbesondere an der Hangseite das gesamte Fundamentmauerwerk so stark durchfeuchtet und von Algen durchsetzt ist, dass sich das Fundamentmauerwerk an der Innenseite bereits auf die gesamte Wandstärke aufgelöst hat. Außerdem liegt das nordseitige Gelände ca. 70 cm über dem Fußboden der Kirche. Bei der Durchführung der Fundamentsanierung muss ausserdem beachtet werden, dass das Erdreich entsprechend DIN 4123 nur bis zu einer Resteinbindetiefe der Fundamente von 50 cm ausgeführt werden darf. Dies bedeutet, dass eine Fundamentinstandsetzung auf die gesamte Fundamenttiefe nur ausführbar ist, wenn zusätzlich eine Betonsohle als Grundbruchsicherung in Einzelabschnitten eíngebaut wird.
 
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