"KaNaPE" integriert Immobilie in die geförderte Altersvorsorge

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Für
die von der Bundesregierung geplante Integration der Immobilie in die staatliche
geförderte Altersvorsorge haben die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
jetzt ein Konzept zur Umsetzung vorgelegt. "KaNaPE" (Kapitalstock zur
Kalkulation der Nachgelagerten Persönlichen Einkommensbesteuerung) heißt das
Modell, das im Auftrag der Spitzenverbände und ihrer Partner vom
Forschungsinstitut empirica erarbeitet worden ist.



Mit dem vorgestellten Konzept soll die bislang benachteiligte
Wohnimmobilie gleichberechtigt in das staatlich geförderte Riester-Konzept
eingebunden werden. "Mit KaNaPE ist eine Win-Win-Situation für den Staat und den
Bürger möglich", beschreibt Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn die Vorteile.



Prinzip des Modells ist einerseits die Möglichkeit einer
Kapitalentnahme aus dem angesparten Vermögen der Riester-Versicherung zur
Finanzierung einer Immobilie. Dabei ist es möglich, entnommene Beträge jederzeit
in beliebigen Raten zurückzuzahlen. Das entnommene Kapital wird jährlich mit
einem festen Satz verzinst und erst mit dem Renteneintritt versteuert. Im
Gegensatz zur aktuellen Regelung innerhalb der Riester-Rente, in der eine solche
Rückzahlung nach einem Jahr beginnen muss, gibt es bei KaNaPE keine zeitliche
Begrenzung. Je nach Umfang der Rückzahlungen erhält der Sparer im Alter eine
dann zu versteuernde Geldrente. "Trotz dieser Besteuerung verfügt der Eigentümer
über ein höheres verfügbares Einkommen als vergleichbare Mieter, weil er keine
Miete zahlen muss", unterstrich Walter Rasch, Vorsitzender des BFW.



"Positive Effekte löst dieses Modell gerade für Haushalte aus,
die andernfalls nicht in der Lage wären, für die geförderte Altersvorsorge zu
sparen und parallel Wohneigentum zu erwerben oder Hypothekenkredite zu tilgen.
Die gleichzeitige Integration des selbst genutzten, vermieteten oder
genossenschaftlichen Wohneigentums wie auch ein Dauerwohnrecht verbreitert die
Bevölkerungskreise erheblich, die künftig die Wohnimmobilie als Teil der
Altersvorsorge in Anspruch nehmen können", erklärte GdW-Präsident Lutz Freitag.
Die Anspar- und Tilgungsbeträge fließen einschließlich der dafür gewährten
Förderung in einen Kapitalstock und werden verzinst und bei Renteneintritt
versteuert. Insgesamt ergebe sich damit die gleiche Besteuerung des
Kapitalstocks wie bei den anderen geförderten Altersvorsorgeprodukten. Die
steuerlich äußerst problematische und schwierige Besteuerung des Nutzwertes der
Wohnimmobilie könne mit diesem Modell vermieden werden, so Freitag.



"Mit der jetzt ausgearbeiteten Konzeption ist ein viel
versprechender Weg eingeschlagen worden, um die Immobilie gleichberechtigt in
die bestehende staatliche Förderung zu integrieren", betont Rüdiger Dorn.



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