Ist unser Holzbackofen ein begehbares Gebäude mit Feuerstätte und damit genehmigungspflichtig?

Diskutiere Ist unser Holzbackofen ein begehbares Gebäude mit Feuerstätte und damit genehmigungspflichtig? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Vor ein paar Jahren haben wir diesen wunderschönen Lehmofen/Holzbackofen in unserem Garten errichtet. Der Lehmofen wird vielleicht 2-3 Mal im Jahr...
fachwerk-I20608_2016121221723.jpgHBO

Ja dies scheint echt ein Grenzfall zu sein. Die Innung der Schornsteinfeger kann keinen konkreten Hinweis geben, aber das Bauamt scheint hier eher nach Ermessung reagiert zu haben.
Einen einfachen Grill könnte ich jeden Tag an genau die gleiche Stelle stellen und grillen bis ich selber schwarz bin, mit Feuer- und Funkenflug, nit Qualm und Gestank, da könnte keiner was sagen.....
In unserem Ofen wird das Feuer gebündelt und ist abgeschottet zur Außenwelt, einzig im Rauchrohr, welches hoch genug ist,gibt es zu Anfang etwas Qualm.
Da dieser "Grill" fest verbaut ist, alles nicht baurechtskonform...!
In was für einer Welt leben wir eigentlich ?
Gruß Reinhard
 
fachwerk-I20608_2016121221738.jpgHBO

Ja dies scheint echt ein Grenzfall zu sein. Die Innung der Schornsteinfeger kann keinen konkreten Hinweis geben, aber das Bauamt scheint hier eher nach Ermessung reagiert zu haben.
Einen einfachen Grill könnte ich jeden Tag an genau die gleiche Stelle stellen und grillen bis ich selber schwarz bin, mit Feuer- und Funkenflug, nit Qualm und Gestank, da könnte keiner was sagen.....
In unserem Ofen wird das Feuer gebündelt und ist abgeschottet zur Außenwelt, einzig im Rauchrohr, welches hoch genug ist,gibt es zu Anfang etwas Qualm.
Da dieser "Grill" fest verbaut ist, alles nicht baurechtskonform...!
In was für einer Welt leben wir eigentlich ?
Gruß Reinhard
 
Ich denke,

dass es hier nicht um den Ofen an sich als solcher geht, vielmehr um die Überdachung selbst.

Da sie im Sinne der Bauordnung zu groß ist um Verfahrensfrei erbaut werden zu können.
 
fachwerk-I20608_20161212221513.jpgHBO

Vielen Dank für die Infos bis hierher.
Stabil und grundsicher war sie bisher und würde auch noch Ewigkeiten überdauern. Sie hat Schutz geboten, nicht nur für die Ofenkuppel, sondern auch für das Backwerk und den Bäcker, der davor steht...
Eine Änderung der Bedachung ist für 2017 vorgesehen in Absprache mit dem Bauamt. Angedacht ist eine minimale Überdachung des Ofens, also 1,5 Meter im Quadrat, dann ist das "Gebäude" definitiv nicht mehr begehbar...
beste Grüße Reinhard
 
Thema: Ist unser Holzbackofen ein begehbares Gebäude mit Feuerstätte und damit genehmigungspflichtig?

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