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Robert Göbel (Dipl. Ing . FH)
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HBO § 63 und 64
"Mitteilung baugenehmigungsfreier und
genehmigungsfreigestellter Vorhaben"
Wo ist der Unterschied??
BauNVO §20
"Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind….."
schöner Satz
Zimmermann : "da brauchen wir ein doppeltes Hängewerk … ich bau euch da mal 2 Hängesäulen ein"
Hä..Hä was?
" Hier brauchen wir eine Knaggenverriegelung"
??
" die Verschwertung ist schon ganz schön alt"
??
Maurer : "das machen wir mit einem scheitrechten Bogen"
??
kennt ihr noch mehr??
"Mitteilung baugenehmigungsfreier und
genehmigungsfreigestellter Vorhaben"
Wo ist der Unterschied??
BauNVO §20
"Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind….."
schöner Satz
Zimmermann : "da brauchen wir ein doppeltes Hängewerk … ich bau euch da mal 2 Hängesäulen ein"
Hä..Hä was?
" Hier brauchen wir eine Knaggenverriegelung"
??
" die Verschwertung ist schon ganz schön alt"
??
Maurer : "das machen wir mit einem scheitrechten Bogen"
??
kennt ihr noch mehr??