Instandsetzungs-Richtlinie für Beton bauaufsichtlich eingeführt

Diskutiere Instandsetzungs-Richtlinie für Beton bauaufsichtlich eingeführt im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Die Instandsetzungs-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, in der Ausgabe Oktober 2001, wurde bis Ende 2004 von allen...
F

Fachwerk.de

Beiträge
6.432
Die
Instandsetzungs-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, in der
Ausgabe Oktober 2001, wurde bis Ende 2004 von allen Bundesländern
bauaufsichtlich eingeführt. Damit hat die Richtlinie nun für alle, die an
Betoninstandsetzungsmaßnahmen beteiligt sind, einen verbindlichen gesetzlichen
Charakter.



<center>



<img border="1" src="http://www.baulinks.de/webplugin/2005/i/0192-sib.jpg" vspace="2" alt="Betoninstandsetzung, Instandsetzungs-Richtlinie, Beton, Betonbau, Deutscher Ausschusses für Stahlbeton, Fremdüberwachung, Instandsetzung, Betonbauwerke">

</center>



Der Vorsitzende der Güteschutzgemeinschaft Betoninstandsetzung
Berlin und Brandenburg e.V., Dr.-Ing. Mario Friedmann, wies in einer Mitteilung
besonders auf drei wichtige Punkte in der Richtlinie hin:



  • Die zwingende Einbeziehung eines sachkundigen Planers,
  • die Verpflichtung zur Fremdüberwachung und
  • die bauvertragliche Relevanz der Instandsetzungs-Richtlinie.



Es bedürfe großer Anstrengungen aller Beteiligten - Bauherren,
Planer, und Instandsetzungsunternehmen - diese neuen Forderungen auch
umzusetzen.



Gleich zu Anfang heißt es in der Richtlinie: "Mit der
Beurteilung und Planung von Schutz- und Instandsetzungsarbeiten muss ein
sachkundiger Planer beauftragt werden, der die erforderlichen besonderen
Kenntnisse auf dem Gebiet von Schutz und Instandsetzung bei Betonbauwerken hat."
Diese Aufgabe kann ein externer Planer übernehmen, sich der Bauherr selbst
vorbehalten oder an ein sachkundiges Unternehmen übertragen werden. "Für
Instandsetzungsarbeiten muss in jeder Phase, auch während der Ausführung,
festgelegt sein, wer die Fragen der Standsicherheit verantwortlich beurteilt und
wer die dazu erforderlichen Maßnahmen plant und ausführt", heißt es weiter in
der Richtlinie.



Bei Baumaßnahmen, bei denen die Standsicherheit betroffen ist,
schreibt die Richtlinie zwingend eine Überwachung durch eine dafür anerkannte
Überwachungsstelle vor. Bei kleineren oder zeitlich kürzeren Instandsetzung- und
Schutzmaßnahmen, bei denen die Standsicherheit nicht betroffen ist, darf von
einer Überwachung der Baustelle abgesehen werden, sofern der sachkundige Planer
dieses vorsieht. Zur Überwachung gehört auch eine Überprüfung, ob Personal und
Geräte eine ordnungsgemäße Ausführung erwarten lassen. Eine Informationsschrift
zur Instandsetzungsrichtlinie kann bei der SiB Ingenieurgesellschaft mbH unter
Tel. 06002/91930 abgefragt werden.



<div align='right'>Siehe auch:

SiB Ingenieurgesellschaft mbH
</div>
 
Thema: Instandsetzungs-Richtlinie für Beton bauaufsichtlich eingeführt
Zurück
Oben