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Frank Hemmen
Guest
Ich bin, wie viele Fragenden hier, jung in der Thematik, daher bitte ich um Eure fachliche Hilfe.
Ich bemühe mich intensiv um ein kleines Heuerhaus aus dem 18. Jhd, das aus Erhaltungssicht auf der Kippe steht.
Der Denkmalschutz besteht, an ihn ist das Wohnrecht geknüpft. Es müssen lt. vorhandenem Gutachten nennenswerte Teile des Ständerwerks/Schwelle/Riegel erneuert werden, entweder, da sich verwittert, oder durch Schädlingsbefall geschwächt sind. Dies ist für mich aber nicht das K.O.-Kriterium. Das Problem: die Hauptdielenbalken haben fast durchweg keine Verbindung mehr zum Ständerwerk. Die Zapfen der Balken sind großenteils abgerissen. Das Haus wird durch Ketten und Gurte "zusammengehalten". Ich sehe daher keine Möglichkeit das Haus stehend zu restaurieren, ohne als Bauherr bei den Bauarbeiten für das hohe Risiko des Einsturzes haften zu müssen. Meine Idee ist es daher, es abbzubauen und in einer Zimmerei wiederaufbauen zu lassen. Ich verspreche mir natürlich eine Kosteneinsparung, aber auch einen Zugewinn an Sicherheit in der Bauphase. Zusammengefasst: Darf ein Fachwerkhaus zur Restaurierung abgebaut werden?
Es steht ausser Frage, dass der Grundriss und natürlich auch der Standort unverändert bleiben.
Herzlichen Dank vorab aus dem Osnabrücker Land,
Frank Hemmen
Ich bemühe mich intensiv um ein kleines Heuerhaus aus dem 18. Jhd, das aus Erhaltungssicht auf der Kippe steht.
Der Denkmalschutz besteht, an ihn ist das Wohnrecht geknüpft. Es müssen lt. vorhandenem Gutachten nennenswerte Teile des Ständerwerks/Schwelle/Riegel erneuert werden, entweder, da sich verwittert, oder durch Schädlingsbefall geschwächt sind. Dies ist für mich aber nicht das K.O.-Kriterium. Das Problem: die Hauptdielenbalken haben fast durchweg keine Verbindung mehr zum Ständerwerk. Die Zapfen der Balken sind großenteils abgerissen. Das Haus wird durch Ketten und Gurte "zusammengehalten". Ich sehe daher keine Möglichkeit das Haus stehend zu restaurieren, ohne als Bauherr bei den Bauarbeiten für das hohe Risiko des Einsturzes haften zu müssen. Meine Idee ist es daher, es abbzubauen und in einer Zimmerei wiederaufbauen zu lassen. Ich verspreche mir natürlich eine Kosteneinsparung, aber auch einen Zugewinn an Sicherheit in der Bauphase. Zusammengefasst: Darf ein Fachwerkhaus zur Restaurierung abgebaut werden?
Es steht ausser Frage, dass der Grundriss und natürlich auch der Standort unverändert bleiben.
Herzlichen Dank vorab aus dem Osnabrücker Land,
Frank Hemmen