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Verstopftes Rohr, defekter Fernseher oder ein
Auto, das nicht mehr fährt: In solchen Fällen sind guter Rat und schnelle Hilfe
vom Fachmann lieb und teuer. Den Ärger gibt’s häufig frei Haus dazu: Da werden
Termine nicht eingehalten oder die vereinbarten Kosten überschritten, und bei
der Ausführung wird geschlampt. "Unliebsame Überraschungen und Streitigkeiten
lassen sich jedoch vermeiden, wenn Angebote zu Handwerker- und
Kundendienstleistungen vorher sorgfältig gecheckt und die Kosten schriftlich
fest fixiert werden", rät die Verbraucherzentrale NRW. Für die Wahl des
richtigen Betriebes sollten Kunden folgende "goldene" Regeln beachten:
<div align='right'>Siehe auch:
Verbraucherzentrale NRW</div>
Auto, das nicht mehr fährt: In solchen Fällen sind guter Rat und schnelle Hilfe
vom Fachmann lieb und teuer. Den Ärger gibt’s häufig frei Haus dazu: Da werden
Termine nicht eingehalten oder die vereinbarten Kosten überschritten, und bei
der Ausführung wird geschlampt. "Unliebsame Überraschungen und Streitigkeiten
lassen sich jedoch vermeiden, wenn Angebote zu Handwerker- und
Kundendienstleistungen vorher sorgfältig gecheckt und die Kosten schriftlich
fest fixiert werden", rät die Verbraucherzentrale NRW. Für die Wahl des
richtigen Betriebes sollten Kunden folgende "goldene" Regeln beachten:
- Mehrere Kostenvoranschläge einholen: Vor einer
Auftragsvergabe empfiehlt es sich, Kostenvoranschläge von mehreren Firmen
einzuholen. Bei der genauen Angabe von Stundensätzen und Materialpreisen können
die Konditionen am besten miteinander verglichen werden. Kunden sollten dabei
nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualifikation der Anbieter achten.
Eine Vergütung für den Kostenvoranschlag dürfen Handwerker oder Kundendienste
nur verlangen, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart war. Stellen
Dienstleister während der Arbeit fest, dass die veranschlagten Kosten um mehr
als 15 Prozent überschritten werden, müssen sie dies unverzüglich mitteilen.
Auftraggeber können einen Werkvertrag dann zwar kündigen, erbrachte
Teilleistungen, die vorher vereinbart waren, müssen aber bezahlt werden.
- Festpreis und Leistungsumfang vereinbaren: In begründeten
Fällen ist eine Überschreitung des Kostenvoranschlags von zehn bis 15 Prozent
zulässig. Kunden sind auf der kostensicheren Seite, wenn sie von vornherein
einen Festpreis vereinbaren. Dieser darf nicht überzogen werden.
Festpreisabsprachen und der Umfang der zu leistenden Arbeiten sollten im Auftrag
verbindlich festgehalten werden. Unvollständige Leistungsbeschreibungen können
eine feste Preisabsprache ansonsten aufweichen und die Rechnungssumme in die
Höhe treiben.
- Schadensersatzansprüche bei Terminverzögerungen: Halten
Handwerker einen fest vereinbarten Termin nicht ein, geraten sie in Verzug.
Kunden haben Anspruch auf Ersatz der entstandenen Schäden, wenn die zeitliche
Verzögerung auf die laxe Haltung des Handwerkers zurückzuführen ist. Kann er mit
der Arbeit wegen schwerer Krankheit nicht beginnen oder kommt’s zur Verzögerung,
weil notwendige Vorarbeiten anderer Fachleute unterblieben, haben die
Auftraggeber Pech gehabt. Kunden können sich für solche Fälle den Ärger sparen,
wenn sie mit dem Handwerksbetrieb eine schriftliche Vertragsstrafe für solche
Fälle vereinbaren.
- Arbeiten sorgfältig prüfen: Nach beendeter Arbeit sollten
Kunden prüfen, ob die Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind. Reparaturen
und Arbeiten ohne Auftrag müssen nicht bezahlt werden. Die Rechnung erst nach
zufrieden stellender Abnahme begleichen, sonst im Zweifelsfall zur Beurteilung
einen Fachmann hinzuziehen! Mängel sollten schriftlich und - wenn möglich - per
Foto dokumentiert werden.
- Rechtliche Lage bei Pfusch: Wurde bei der Auftragsarbeit
geschlampt, können Kunden einen Teil des fälligen Rechnungsbetrags bis zur
Beseitigung der Mängel festhalten. Mindestens das Dreifache dessen, was eine
Behebung der Mängel voraussichtlich kosten wird, darf zur Sicherheit
zurückbehalten werden. Offenbart sich ein Pfusch erst nach der Abnahme, müssen
Dienstleister den Mangel kostenlos innerhalb einer angemessenen Zeit beseitigen.
Gelingt diese Nachbesserung nicht oder halten Firmen eine gesetzte Frist nicht
ein, können Kunden selbst Hand anlegen oder eine andere Firma mit den
notwendigen Korrekturen beauftragen. Die Kosten gehen zu Lasten des
ursprünglichen Vertragspartners.
<div align='right'>Siehe auch:
Verbraucherzentrale NRW</div>