Handwerker- und Kundendienstrechnungen - Tipps gegen miese Tricks

Diskutiere Handwerker- und Kundendienstrechnungen - Tipps gegen miese Tricks im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Verstopftes Rohr, defekter Fernseher oder ein Auto, das nicht mehr fährt: In solchen Fällen sind guter Rat und schnelle Hilfe vom Fachmann lieb...
F

Fachwerk.de

Beiträge
6.432
Verstopftes Rohr, defekter Fernseher oder ein
Auto, das nicht mehr fährt: In solchen Fällen sind guter Rat und schnelle Hilfe
vom Fachmann lieb und teuer. Den Ärger gibt’s häufig frei Haus dazu: Da werden
Termine nicht eingehalten oder die vereinbarten Kosten überschritten, und bei
der Ausführung wird geschlampt. "Unliebsame Überraschungen und Streitigkeiten
lassen sich jedoch vermeiden, wenn Angebote zu Handwerker- und
Kundendienstleistungen vorher sorgfältig gecheckt und die Kosten schriftlich
fest fixiert werden", rät die Verbraucherzentrale NRW. Für die Wahl des
richtigen Betriebes sollten Kunden folgende "goldene" Regeln beachten:



  • Mehrere Kostenvoranschläge einholen: Vor einer
    Auftragsvergabe empfiehlt es sich, Kostenvoranschläge von mehreren Firmen
    einzuholen. Bei der genauen Angabe von Stundensätzen und Materialpreisen können
    die Konditionen am besten miteinander verglichen werden. Kunden sollten dabei
    nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualifikation der Anbieter achten.
    Eine Vergütung für den Kostenvoranschlag dürfen Handwerker oder Kundendienste
    nur verlangen, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart war. Stellen
    Dienstleister während der Arbeit fest, dass die veranschlagten Kosten um mehr
    als 15 Prozent überschritten werden, müssen sie dies unverzüglich mitteilen.
    Auftraggeber können einen Werkvertrag dann zwar kündigen, erbrachte
    Teilleistungen, die vorher vereinbart waren, müssen aber bezahlt werden.



  • Festpreis und Leistungsumfang vereinbaren: In begründeten
    Fällen ist eine Überschreitung des Kostenvoranschlags von zehn bis 15 Prozent
    zulässig. Kunden sind auf der kostensicheren Seite, wenn sie von vornherein
    einen Festpreis vereinbaren. Dieser darf nicht überzogen werden.
    Festpreisabsprachen und der Umfang der zu leistenden Arbeiten sollten im Auftrag
    verbindlich festgehalten werden. Unvollständige Leistungsbeschreibungen können
    eine feste Preisabsprache ansonsten aufweichen und die Rechnungssumme in die
    Höhe treiben.



  • Schadensersatzansprüche bei Terminverzögerungen: Halten
    Handwerker einen fest vereinbarten Termin nicht ein, geraten sie in Verzug.
    Kunden haben Anspruch auf Ersatz der entstandenen Schäden, wenn die zeitliche
    Verzögerung auf die laxe Haltung des Handwerkers zurückzuführen ist. Kann er mit
    der Arbeit wegen schwerer Krankheit nicht beginnen oder kommt’s zur Verzögerung,
    weil notwendige Vorarbeiten anderer Fachleute unterblieben, haben die
    Auftraggeber Pech gehabt. Kunden können sich für solche Fälle den Ärger sparen,
    wenn sie mit dem Handwerksbetrieb eine schriftliche Vertragsstrafe für solche
    Fälle vereinbaren.



  • Arbeiten sorgfältig prüfen: Nach beendeter Arbeit sollten
    Kunden prüfen, ob die Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind. Reparaturen
    und Arbeiten ohne Auftrag müssen nicht bezahlt werden. Die Rechnung erst nach
    zufrieden stellender Abnahme begleichen, sonst im Zweifelsfall zur Beurteilung
    einen Fachmann hinzuziehen! Mängel sollten schriftlich und - wenn möglich - per
    Foto dokumentiert werden.



  • Rechtliche Lage bei Pfusch: Wurde bei der Auftragsarbeit
    geschlampt, können Kunden einen Teil des fälligen Rechnungsbetrags bis zur
    Beseitigung der Mängel festhalten. Mindestens das Dreifache dessen, was eine
    Behebung der Mängel voraussichtlich kosten wird, darf zur Sicherheit
    zurückbehalten werden. Offenbart sich ein Pfusch erst nach der Abnahme, müssen
    Dienstleister den Mangel kostenlos innerhalb einer angemessenen Zeit beseitigen.
    Gelingt diese Nachbesserung nicht oder halten Firmen eine gesetzte Frist nicht
    ein, können Kunden selbst Hand anlegen oder eine andere Firma mit den
    notwendigen Korrekturen beauftragen. Die Kosten gehen zu Lasten des
    ursprünglichen Vertragspartners.




<div align='right'>Siehe auch:

Verbraucherzentrale NRW
</div>
 
Thema: Handwerker- und Kundendienstrechnungen - Tipps gegen miese Tricks
Zurück
Oben