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ksl Ernst
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Hallo!
Wir haben vor kurzem ein denkmalgeschütztes Ackerbürgerhaus gekauft. An der linken Seite verläuft eine ca. 1m breite Gasse zwischen unserem und dem Nachbarhaus. Die Grenze laut Flurkarte liegt augenscheinlich in der Mitte dieser Gasse. Der Nachbar hat auf einer Höhe von ca 80 cm direkt an unserem Haus eine Terrasse aus Beton angebaut. Das heißt, daß diese Terrasse über seine Grenze hinaus gebaut worden ist. Das Haus wird gerade kernsaniert.Es soll eine neue Schwelle errichtet werden und nach nach der Schadenskartierung schadhafte Balken und Gefache erneuert werden. Der Nachbar will die Grenzen nicht anerkennen. Er hätte aber nichts dagegen, wenn wir auf unsere Kosten die Terrasse vorübergehend zurückbauen(solange die Sanierungen dauern), er besteht aber darauf nach Abschluss der Arbeiten,dass wir auf unsere Kosten diese Betonterrasse wieder an das Haus anbauen.Welches Recht hat der Nachbar, soetwas zu verlangen, obwohl er überbaut hat; an ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus!
Wer hat Tipps; wie ist die Rechtslage! Außerdem hat er am Eingang der Gasse ein Tor eingebaut. Das Riegel des Schlosses ragt ca 15cm in unser Gefache. Das Tor ist mit einem Schloss versehen; er ist auch nicht bereit für uns das Schloss zu öffnen. Er lagert in diesem Gang Mülltonnen.
Wir sind schon dabei, eine Grenzvermessung durchführen zu lassen.
Vielen Dank schonmal im voraus
Karin
Wir haben vor kurzem ein denkmalgeschütztes Ackerbürgerhaus gekauft. An der linken Seite verläuft eine ca. 1m breite Gasse zwischen unserem und dem Nachbarhaus. Die Grenze laut Flurkarte liegt augenscheinlich in der Mitte dieser Gasse. Der Nachbar hat auf einer Höhe von ca 80 cm direkt an unserem Haus eine Terrasse aus Beton angebaut. Das heißt, daß diese Terrasse über seine Grenze hinaus gebaut worden ist. Das Haus wird gerade kernsaniert.Es soll eine neue Schwelle errichtet werden und nach nach der Schadenskartierung schadhafte Balken und Gefache erneuert werden. Der Nachbar will die Grenzen nicht anerkennen. Er hätte aber nichts dagegen, wenn wir auf unsere Kosten die Terrasse vorübergehend zurückbauen(solange die Sanierungen dauern), er besteht aber darauf nach Abschluss der Arbeiten,dass wir auf unsere Kosten diese Betonterrasse wieder an das Haus anbauen.Welches Recht hat der Nachbar, soetwas zu verlangen, obwohl er überbaut hat; an ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus!
Wer hat Tipps; wie ist die Rechtslage! Außerdem hat er am Eingang der Gasse ein Tor eingebaut. Das Riegel des Schlosses ragt ca 15cm in unser Gefache. Das Tor ist mit einem Schloss versehen; er ist auch nicht bereit für uns das Schloss zu öffnen. Er lagert in diesem Gang Mülltonnen.
Wir sind schon dabei, eine Grenzvermessung durchführen zu lassen.
Vielen Dank schonmal im voraus
Karin