Kellerbüro
Wenn Sie einen Kellerraum in einen Aufenthaltsraum zur ständigen Nutzung umwandeln wollen dann sollten baurechtlich gesehen erst einmal ein paar Grundvoraussetzungen erfüllt sein, also genügend Fensterfläche (1/8 der Grundfläche) oder eine leistungsfähige Belüftungsanlage, genügend lichte Höhe, Heizung, Wärmedämmung Fußboden und Wände.
Wenn nicht dann bleibt es eben ein Kellerraum und zählt nicht zur Wohnfläche. Das macht sich bei einem Verkauf oder einer Vermietung am Preis bemerkbar.
Strenggenommen begehen sie auch einen Verstoß gegen die ENEV, wenn Sie eine neue Raumnutzung schaffen ohne die Kriterien zur Dämmung einzuhalten.
Ich habe auch mein Büro im Keller, komme allerdings ohne zusätzliche Dämmung aus. Die beiden Außenwände bestehen aus Normalziegeln, der Boden aus Beton auf Kiesbett. Da die Bauteile trocken sind, ich mich warm anziehe, einen dicken Teppichboden liegen habe und sorgfältig lüfte komme ich mit meiner Heizung aus.
Nur aus optischen Gründen eine Kelleraußenwand mit einer Vorsatzschale versehen zu wollen ist machbar, allerdings sollten Sie den Aufwand mit dem Nutzen ins Verhältnis setzen. Meine Kellerwände haben Pinselputz und werden aller paar Jahre mit Weißkalk und Quark gestrichen. Ein neuer Anstrich ihrer Wand wäre eine billigere Möglichkeit.
Wenn Sie eine (gedämmte) Vorsatzschale setzen wollen dann müssen Sie
a) eineDampfsperre verbauen die auch ABSOLUT dampfdicht ist und
b) dafür sorgen das die Wand trocken ist und keinen Feuchtenachschub von außen oder unten erhält.
Sonst haben Sie nach ein paar Jahren eine prächtige Schimmelzucht hinter dem Gipskarton.
Viele Grüße