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Die
Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft fordern in einem gemeinsamen
Positionspapier eine stärkere Berücksichtung der Branche durch die Politik. Die
gesamtwirtschaftliche Stagnation kann nur überwunden werden, wenn die Bau- und
Immobilienwirtschaft wieder stärker bei wirtschaftspolitischen Entscheidungen
berücksichtigt werde.
Eine Politik, die die Bedeutung dieser Branche ignoriert, muss
scheitern. So beträgt der Anteil der Bau- und Immobilienwirtschaft inklusive der
Architekten- und Ingenieurleistungen am Bruttoinlandsprodukt in Deutschland mehr
als 21 Prozent. Insgesamt entfallen mit rund 5.500 Mrd. Euro etwa 85 Prozent des
inländischen Bruttoanlagevermögens auf Bauten, davon nahezu 60 Prozent auf
Wohnbauten.
Um die gesamtwirtschaftliche Lage zu verbessern, wieder
bedarfsgerecht zu bauen und die Inlandsnachfrage anzukurbeln fordern die
Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft die Umsetzung folgender Maßnahmen:
1. Integration von selbst genutztem Wohneigentum in die
staatlich geförderte Altersvorsorge
Die gegenwärtigen Regelungen zur Förderung der privaten
Altersvorsorge müssen vereinfacht und dabei auch das selbst genutzte
Wohneigentum als gleichberechtigte Vorsorgeform einbezogen werden. Vor allem das
Entnahmemodell konnte bislang nahezu keine Wirkung entfalten. Haushalte mit
mittleren Einkommen sind nicht in der Lage, gleichzeitig Tilgungsleistungen für
das Wohneigentum und Sparleistungen im Rahmen der Riester-Förderung zu
erbringen. Die Vererbbarkeit des Immobilienvermögens darf kein Ablehnungsgrund
für die Einbeziehung des selbst genutzten Wohneigentums in die geförderte
private Altersvorsorge sein.
2. Neben Sanierung im Bestand muss der Ersatz durch Neubau
gefördert werden
Unbestritten ist, dass in Deutschland der Anteil älterer
Menschen an der Bevölkerung drastisch zunehmen wird. Da zugleich auch die Anzahl
pflegebedürftiger Personen ansteigt und eine Umrüstung des Bestandes auf
barrierearmes Wohnen teilweise aus technischen sowie finanziellen Gründen nicht
möglich ist, sollen marktorientierte Förderprogramme den Ersatz durch Neubau
wieder realistisch machen. Dabei sind insbesondere Aspekte der innerstädtischen
Entwicklung zu berücksichtigen. Einem bedarfsgerechten und energieeffizienten
Bauen, das neben der Sanierung im Bestand auch den Ersatz durch Neubau
beinhaltet, sind deshalb durch die kurzfristige Verabschiedung angepasster
KfW-Förderrichtlinien neue Impulse zu geben.
3. Attraktive und stabile steuerliche Rahmenbedingungen
für den Wohnungsbau beibehalten
Zahlreiche bestehende Regelungen dürfen nicht angetastet
werden. Die Politik der kurzfristigen - teilweise sogar rückwirkenden -
Eingriffe in das Steuerrecht muss aufhören. Es ist wieder Planungssicherheit
erforderlich. Im Einzelnen fordern die Verbände:
<div align='right'>Siehe auch: ausgewählte weitere Meldungen:
Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft fordern in einem gemeinsamen
Positionspapier eine stärkere Berücksichtung der Branche durch die Politik. Die
gesamtwirtschaftliche Stagnation kann nur überwunden werden, wenn die Bau- und
Immobilienwirtschaft wieder stärker bei wirtschaftspolitischen Entscheidungen
berücksichtigt werde.
Eine Politik, die die Bedeutung dieser Branche ignoriert, muss
scheitern. So beträgt der Anteil der Bau- und Immobilienwirtschaft inklusive der
Architekten- und Ingenieurleistungen am Bruttoinlandsprodukt in Deutschland mehr
als 21 Prozent. Insgesamt entfallen mit rund 5.500 Mrd. Euro etwa 85 Prozent des
inländischen Bruttoanlagevermögens auf Bauten, davon nahezu 60 Prozent auf
Wohnbauten.
Um die gesamtwirtschaftliche Lage zu verbessern, wieder
bedarfsgerecht zu bauen und die Inlandsnachfrage anzukurbeln fordern die
Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft die Umsetzung folgender Maßnahmen:
1. Integration von selbst genutztem Wohneigentum in die
staatlich geförderte Altersvorsorge
Die gegenwärtigen Regelungen zur Förderung der privaten
Altersvorsorge müssen vereinfacht und dabei auch das selbst genutzte
Wohneigentum als gleichberechtigte Vorsorgeform einbezogen werden. Vor allem das
Entnahmemodell konnte bislang nahezu keine Wirkung entfalten. Haushalte mit
mittleren Einkommen sind nicht in der Lage, gleichzeitig Tilgungsleistungen für
das Wohneigentum und Sparleistungen im Rahmen der Riester-Förderung zu
erbringen. Die Vererbbarkeit des Immobilienvermögens darf kein Ablehnungsgrund
für die Einbeziehung des selbst genutzten Wohneigentums in die geförderte
private Altersvorsorge sein.
2. Neben Sanierung im Bestand muss der Ersatz durch Neubau
gefördert werden
Unbestritten ist, dass in Deutschland der Anteil älterer
Menschen an der Bevölkerung drastisch zunehmen wird. Da zugleich auch die Anzahl
pflegebedürftiger Personen ansteigt und eine Umrüstung des Bestandes auf
barrierearmes Wohnen teilweise aus technischen sowie finanziellen Gründen nicht
möglich ist, sollen marktorientierte Förderprogramme den Ersatz durch Neubau
wieder realistisch machen. Dabei sind insbesondere Aspekte der innerstädtischen
Entwicklung zu berücksichtigen. Einem bedarfsgerechten und energieeffizienten
Bauen, das neben der Sanierung im Bestand auch den Ersatz durch Neubau
beinhaltet, sind deshalb durch die kurzfristige Verabschiedung angepasster
KfW-Förderrichtlinien neue Impulse zu geben.
3. Attraktive und stabile steuerliche Rahmenbedingungen
für den Wohnungsbau beibehalten
Zahlreiche bestehende Regelungen dürfen nicht angetastet
werden. Die Politik der kurzfristigen - teilweise sogar rückwirkenden -
Eingriffe in das Steuerrecht muss aufhören. Es ist wieder Planungssicherheit
erforderlich. Im Einzelnen fordern die Verbände:
- Die Regelung über die degressive Abschreibung für Wohngebäude
muss erhalten bleiben, um die Investitionsbereitschaft von
Wohnungsunternehmen sowie anderen Kapitalanlegern im Mietwohnungsbausicher
zu stellen. - Anfangsverluste aus dem Erwerb von Anteilen an Immobilienfonds
oder aus dem Erwerb zur Vermietung bestimmten Wohneigentums müssen mit den
übrigen Einkünften uneingeschränkt verrechenbar bleiben, anderenfalls würden
vor allem die in den Innenstädten erforderlichen Investitionen in die
Gebäudesanierung aufs Spiel gesetzt werden. - Insbesondere müssen die besonderen steuerlichen Abschreibungen
für Denkmalsanierungen und für bauliche Maßnahmen an Mietwohnungsgebäuden in
ausgewiesenen Sanierungsgebieten bestehen bleiben. Dies nicht zu tun, hätten
fatale Folgen für die Stadtsanierung und würden zahlreiche Arbeitsplätze
gefährden. - Das Erbschaftssteuerrecht ist investitionsfördernd
auszugestalten. Entgegen der verbreiteten Meinung sind die vermieteten
Immobilien nicht unterbewertet, sondern vielfach sogar zu hoch bewertet.
Eine Verschärfung der Erbschaftsbesteuerung bei vermieteten Immobilien würde
selbst bei der Vererbung von kleinen Beständen durch Verkaufsdruck auch in
sozialer Hinsicht Konflikte und Marktturbulenzen hervorrufen.
<div align='right'>Siehe auch: ausgewählte weitere Meldungen: