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Andreas Muth
Guest
Hallo!
Wir sind gerade dabei unsere Scheune baurechtlich auf die künftige Nutzung als Wohngebäude vorzubereiten. Bei der ersten Begehung durch unseren Architekten ist nun aufgefallen, dass ein Teil der Scheune (wurde wohl irgendwann zwischen 1769 und heute erweitert) nicht im Baukataster eingetragen ist. Bei näherer betrachtung fiel uns auf, dass auch der restliche Gebäudebestand lückenhaft verzeichnet ist. Das Hauptgebäude ist von 1769 und wurde über die Jahre immer wieder erweitert. Unterlagen liegen mir natürlich nicht vor! Die Nutzung als Wohngebäude war ununterbrochen.
Jetzt die Fragen:
Heißt nicht im Kataster verzeichnet zwangsläufig, dass es keine Baurecht für die Gebäudebestandteile gibt?
Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Bestandsrecht (der letzte Ausbau erfolgte wohl 1970, der Rest ist sehr viel älter - spätestens Anfang 20. Jhd)?
Wenn ich jetzt nachträglich eine Baugenehmigung brauche - wird dann das aktuelle Baurecht angewandt (d.h. incl. Energiesparverordnung) oder kann ich mich auf das damalige Baurecht berufen?
Wie sind Eure Erfahrungen?
Viele Grüße
Andy
Wir sind gerade dabei unsere Scheune baurechtlich auf die künftige Nutzung als Wohngebäude vorzubereiten. Bei der ersten Begehung durch unseren Architekten ist nun aufgefallen, dass ein Teil der Scheune (wurde wohl irgendwann zwischen 1769 und heute erweitert) nicht im Baukataster eingetragen ist. Bei näherer betrachtung fiel uns auf, dass auch der restliche Gebäudebestand lückenhaft verzeichnet ist. Das Hauptgebäude ist von 1769 und wurde über die Jahre immer wieder erweitert. Unterlagen liegen mir natürlich nicht vor! Die Nutzung als Wohngebäude war ununterbrochen.
Jetzt die Fragen:
Heißt nicht im Kataster verzeichnet zwangsläufig, dass es keine Baurecht für die Gebäudebestandteile gibt?
Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Bestandsrecht (der letzte Ausbau erfolgte wohl 1970, der Rest ist sehr viel älter - spätestens Anfang 20. Jhd)?
Wenn ich jetzt nachträglich eine Baugenehmigung brauche - wird dann das aktuelle Baurecht angewandt (d.h. incl. Energiesparverordnung) oder kann ich mich auf das damalige Baurecht berufen?
Wie sind Eure Erfahrungen?
Viele Grüße
Andy