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Pauline
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Hallo liebe Forumsgemeinde,
seit mehreren Wochen planen wir aus der Ferne die Sanierungsmaßnahme an unserem Fachwerkhaus in Deutschland.( wohnen in Frankreich) Endlich sind alle finanziellen und organisatorischen Hindernisse aus dem Weg geräumt, da kommt per Post der nächste Tiefschlag.
2001 wurde eine Baugenehmigung für den Umbau eines Fachwerkhauses erteilt, einschließlich der Errichtung neuer Gauben.
Jetzt bekommen wir von der Stadt, die durch die Anmeldung der Gerüsttellung von unserem Vorhaben weiß, einen Brief, in dem wir freundlich darauf hingewiesen werden, dass die hess. Bauordnung 2002 geändert wurde, es für Gauben nur noch eine Bauanzeige braucht und eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nötig sei, da die alte Baugenehmigung ihre Gültigkeit verloren hat.
Sofort hat unsere Archtiktin mit dem zuständigen Sanierungsbeauftragten gesprochen und der hat am Telefon grünes Licht gegeben, allerdings meinte er auch, dass die Genehmigung mit viel Glück im Eilverfahren 4 Wochen dauern würde. Wir haben bis Baubeginn aber nur noch drei Wochen. Alles ist organisiert (Zimmerleute, Unterkunft, Container, Gerüst, etc) und natürlich haben auch wir nur begrenzt Urlaub und Zeit.
Wie kann es sein, dass eine Baugenehmigung die, soweit ich das jetzt im internet nachgelesen habe, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung beinhaltet, verfällt und für exakt das gleiche Bauvorhaben eine neue Genehmigung her muss?
Es ist zum Mäuse melken, jetzt steht wieder alles auf der Kippe. Unsere Architektin will am Montag sofort beim Denkmalamt anrufen, doch ich bin gefangen im Wochenende beinahe am durchdrehen.
Was ist, wenn wir anfangen ( es geht um einen neuen Dachstuhl und dringenst notwendige Fachwerksanierung!!!)obwohl die Genehmigung noch nicht durch ist?
Sind bauvorbereitende Maßnahmen(Gerüststellen) genehmigungsfrei?
Sorry für den wirren Text, gerne präzisiere ich die Fakten auf Anfrage.
Für Erfahrungen oder Tipps wäre ich euch/Ihnen unendlich dankbar.
Bonne nuit
Pauline
seit mehreren Wochen planen wir aus der Ferne die Sanierungsmaßnahme an unserem Fachwerkhaus in Deutschland.( wohnen in Frankreich) Endlich sind alle finanziellen und organisatorischen Hindernisse aus dem Weg geräumt, da kommt per Post der nächste Tiefschlag.
2001 wurde eine Baugenehmigung für den Umbau eines Fachwerkhauses erteilt, einschließlich der Errichtung neuer Gauben.
Jetzt bekommen wir von der Stadt, die durch die Anmeldung der Gerüsttellung von unserem Vorhaben weiß, einen Brief, in dem wir freundlich darauf hingewiesen werden, dass die hess. Bauordnung 2002 geändert wurde, es für Gauben nur noch eine Bauanzeige braucht und eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nötig sei, da die alte Baugenehmigung ihre Gültigkeit verloren hat.
Sofort hat unsere Archtiktin mit dem zuständigen Sanierungsbeauftragten gesprochen und der hat am Telefon grünes Licht gegeben, allerdings meinte er auch, dass die Genehmigung mit viel Glück im Eilverfahren 4 Wochen dauern würde. Wir haben bis Baubeginn aber nur noch drei Wochen. Alles ist organisiert (Zimmerleute, Unterkunft, Container, Gerüst, etc) und natürlich haben auch wir nur begrenzt Urlaub und Zeit.
Wie kann es sein, dass eine Baugenehmigung die, soweit ich das jetzt im internet nachgelesen habe, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung beinhaltet, verfällt und für exakt das gleiche Bauvorhaben eine neue Genehmigung her muss?
Es ist zum Mäuse melken, jetzt steht wieder alles auf der Kippe. Unsere Architektin will am Montag sofort beim Denkmalamt anrufen, doch ich bin gefangen im Wochenende beinahe am durchdrehen.
Was ist, wenn wir anfangen ( es geht um einen neuen Dachstuhl und dringenst notwendige Fachwerksanierung!!!)obwohl die Genehmigung noch nicht durch ist?
Sind bauvorbereitende Maßnahmen(Gerüststellen) genehmigungsfrei?
Sorry für den wirren Text, gerne präzisiere ich die Fakten auf Anfrage.
Für Erfahrungen oder Tipps wäre ich euch/Ihnen unendlich dankbar.
Bonne nuit
Pauline