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Josef Hambach
Guest
Hallo, ich benötige einen Rat bezüglich Umbau meines Fachwerkhauses. Ich habe mir kürzlich ( vor 7 Monaten) ein Fachwerkhaus gekauft, welches aber nach eingehender Inspektion nicht mehr (oder nur mit erheblichem Aufwand) wiederherstellbar ist. Durch die Bodenplatte dringt Feuchtigkeit in den Wohnraum und den Mauersockeln. Die Fachwerkbalken sind durch die Feuchtigkeit stark verfault und müssen zum größten Teil erneuert werden. Der Dachstuhl ist auch morsch und in früherer Zeit (vielleicht aus Geldmangel) statisch nicht ausreichend dimensioniert worden. Kurz und knapp: Ich werde das alte Haus bis auf die erhaltungswerte Substanz abbauen, und dann mit neuem Dachstuhl und anderen kleinen Veränderungen (First 50 cm höher) wieder aufbauen. Da ich nun aber lt. §35 nicht Eigentümer in Erbfolge bin, werden ich für diese Umbaumaßnahme höchstwarscheinlich keine Baugenehmigung erhalten???. Der Vorteil dieses alten Hauses aber ist, daß es weit draußen, schlecht einsehbar steht, und daß keinerlei Pläne des Hauses existieren. Ich habe mir deshalb vorgenommen, den Umbau einfach zu realisieren, und das Bauamt vor vollendete Tatsachen zu stellen. Meine Überlegung dabei ist, daß mir das Bauamt sicherlich nur schwer nachweisen könnte, daß die dann durchgeführten Baumaßnahmen von mir gemacht wurden (es hätte ja auch der Vorbesitzer gemacht haben können - der dieses dann auch bestätigen würde). Mit welchen Konsequenzen hätte ich bei meinem Vorhaben zu rechnen? Vielen Dank in Vorraus für eine Antwort.