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Dieter Schröder
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Hallo,
ich habe nach mündlicher Zusage unter Zeugen einer Mitarbeiterin der Denkmalbehörde und dem Bauaufsichtsamt eine Umbaumassnahme angefangen. Ich habe das ganze schriftlich nachgereicht. Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung "wir haben uns dass anders überlegt" und ich soll zurückbauen. Ich habe Klage beim Zivilgericht eingereicht.
Bei einer Ortsbesichtigung hat der Richter schon angedeutet, dass er keine Möglichkeit sieht, dass die Klage erfolgreich sein wird, da eine mündliche Zusage keine rechliche Bindung darstellt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
ich habe nach mündlicher Zusage unter Zeugen einer Mitarbeiterin der Denkmalbehörde und dem Bauaufsichtsamt eine Umbaumassnahme angefangen. Ich habe das ganze schriftlich nachgereicht. Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung "wir haben uns dass anders überlegt" und ich soll zurückbauen. Ich habe Klage beim Zivilgericht eingereicht.
Bei einer Ortsbesichtigung hat der Richter schon angedeutet, dass er keine Möglichkeit sieht, dass die Klage erfolgreich sein wird, da eine mündliche Zusage keine rechliche Bindung darstellt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?