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Rudi Baumeister
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Hallo Fachwerkgemeinde,
für mein Bauvorhaben Fachwerkscheunenumbau zum Wohnhaus habe ich Ende des Jahres 2002, in Anbetracht der Kürzung der Eigenheimzulage ab 2003, schnell noch einen Plan erstellt, um die volle Zulage zu sichern. Dieser wurde im Dezember 2002 auch noch genehmigt. Da gut Ding Weile hat, hat sich der Baubeginn außer vorbereitenden Maßnahmen bis jetzt verzögert. Kann ich für das nun beginnende Bauvorhaben mit der damals noch gültigen, vollen Eigenheimzulage, mit der seit 2003 reduzierten Zulage rechnen oder muß ich ab Anfang 2006 ganz darauf verzichten?
Damals wurde mir gesagt, entscheidend ist der Tag der Genehmigung. Bleibt der Anspruch auf die volle Zulage aus dem Jahre 2002 bestehen, wenn der vier Jahre gültige Plan um weitere zwei Jahre verlängert wird?
Schöne Grüsse,
Rudi
für mein Bauvorhaben Fachwerkscheunenumbau zum Wohnhaus habe ich Ende des Jahres 2002, in Anbetracht der Kürzung der Eigenheimzulage ab 2003, schnell noch einen Plan erstellt, um die volle Zulage zu sichern. Dieser wurde im Dezember 2002 auch noch genehmigt. Da gut Ding Weile hat, hat sich der Baubeginn außer vorbereitenden Maßnahmen bis jetzt verzögert. Kann ich für das nun beginnende Bauvorhaben mit der damals noch gültigen, vollen Eigenheimzulage, mit der seit 2003 reduzierten Zulage rechnen oder muß ich ab Anfang 2006 ganz darauf verzichten?
Damals wurde mir gesagt, entscheidend ist der Tag der Genehmigung. Bleibt der Anspruch auf die volle Zulage aus dem Jahre 2002 bestehen, wenn der vier Jahre gültige Plan um weitere zwei Jahre verlängert wird?
Schöne Grüsse,
Rudi