Hallo Andreas...
...generell gibt es Eigenheimzulage (wenn man denn die finanziellen Voraussetzungen erfüllt) beim Kauf einer Bestandsimmobilie für die GESAMTSUMME aus Grundstück UND Gebäude,
bei Neubau NUR für die Bausumme des Gebäudes NICHT für die Kosten des Grundstücks (!),
bei Bau eines Gebäudes auf einem Erbbaugrundstück ebenfalls NUR für das Gebäude.
Das, was Bettina in ihrem Posting zur steuerlichen Absetzung der Erbbauzinsensen als einmalige Summe erwähnt, funktioniert leider nur, wenn auf dem Grundstück Einnahmen erziehlt werden; z.B. ein Gebäude gebaut wird, dass vermietet oder verpachtet werden soll.
In diesem Fall gibt es aber ohnehin keine Eigenheimzulage.
Davon ab ist die steuerliche Absetzung der Erbauzinsen als Einmalzahlung eine durchaus "wackelige" Angelegenheit, weil dadurch Herrn Eichel in Berlin etliche Millionen, wenn nicht Milliarden an Steuergeldern flöten gehen, weshalb dort wohl schon eifrig an neuen Gesetzen gefeilt wird, um die betreffende Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH Az. IX R 65/02) auszuhebeln. Evtl. sogar rückwirkend bis zum Datum der damaligen Urteilsverkündung.
Schönen Gruß nach Bochum,
Frank Scholtysek
www.immo-X-pert.de