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hyrophania
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Ich weiss, Fragen um den Denkmalschutz wurden schon mehrmals gestellt. Dennoch hier meine Situation in Kurzform.
Aufgrund des Todes meiner Mutter habe ich deren Haus inklusive Grundstück geerbt.Das Haus besteht aus 2 Wohnungen, der später erbaute Anbau aus einer Wohnung aus jeweils drei Zimmern.
Bei dem Haus handelt es sich um ein stark verfallenes Objekt, in dem meine Mutter zwar gelebt, jedoch in dem seit Jahrzehnten keinerlei baulichen Erneuerungen stattgefunden haben. Ein weiter Teil des Gebäudes wurde bereits vor Jahren von der Wasserversorgung abgenommen, da es einen Wasserrohrbruch gab, der nicht behoben wurde. Der Keller ist befallen von Schimmel, die Wände dort feucht, teilweise nass. Auf dem Boden sammelt sich Wasser. Geheizt wurde mit rollbaren Heizungen die an des Stromkreislauf angeschlossen wurden. Eine Heizungsanlage gibt es nicht. Das Haus verfügt über keinerlei Wärmedämmung. Keines der Fenster ist isoliert. Der Dachboden hat teilweise Löcher. Es regnet herein. Auch die Decken im ersten Obergeschoss weisen Löcher auf, die über das Herunterfallen von Putz weit hinausgehen. Die Hälfte des Hauses ist mit Efeu überwuchert. Dieser hat sich mittlerweile des Weg durch einige Fester geebnet und ist nun auch innerhalb des Hauses.
In Kürze: Das Haus ist unbewohnbar.
2010 wurde das Haus samt Grundstück geschätzt. Aufgrund der maroden Bausubstanz kam der Gutachter zum Ergebnis von €175.000.
Nun habe ich das Haus zum Verkauf angeboten und auch einen Käufer gefunden. Der Käufer bot mir €200.000. Dies entspricht dem reinen Grundstückswert. Der Käufer plant das Haus abzureissen.
Im Zuge dieses Verkaufes ist nun herausgekommen, dass meine Mutter im letzten Jahr (2017) einen Antrag auf Denkmalschutz gestellt hat. Das Haus ist wohl um 1900 gebaut wurden und hat auch historisch einen gewissen Wert (in dem Haus befand sich einmal ein Tanzlokal). Die Denkmalschutzbehörde wird nun prüfen, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen.
Ich selbst möchte dies verhindern und den Verkauf vorantreiben.
Die zuständige Person bei der Behörde erläuterte mir, dass sie gemeinsam mit meiner Mutter im letzten Sommer eine Begehung gemacht habe und zu dem damaligen Zeitpunkt keine Entscheidung habe fällen können. Sie schien von dem Haus angetan. Die eklatanten baulichen Mängel scheint sie übersehen zu haben. Sie ist der Meinung, dass auch mit Denkmalschutz ich einen Käufer finden könnte, der bereit ist in das Haus zu investieren. Dabei müsste ich die entsprechende Minderung des Kaufpreises in Kauf nehmen. Eine weitere Begehung ist geplant.
Den Antrag meiner Mutter habe ich zwischenzeitlich zurückgezogen.
Nun die Fragen:
1. Welche weiteren Schritte kann ich unternehmen um den drohenden Denkmalschutz abzuwenden?
2. Falls der Denkmalschutz kommen sollte, an welchen Rahmendaten wird die Unverkäuflichkeit des Hauses gemessen? Ich meine es kann doch nicht sein, dass ich evtl. eine Wertminderung von 50 -75% in Kauf nehmen muss. Also das Objekt als verkäuflich gilt auch wenn ich am Schluss lediglich €50.000 erhalte.
3. Was genau wird unter Denkmalschutz gestellt? Der IST-Zustand des Hauses? Also ein baufälliges evtl. in der zweiten Etage einsturzgefährdetes Haus? Soll ich also dafür sorgen, dass das Haus in diesem Zustand verharrt?
4. Für eine Sanierung (inklusive Trockenlegung des Kellers, Erneuerung von Kabeln und Rohren, Erneuerung des Daches, evtl. Erneuerung des Zwischenbodens, Austausch sämtlicher Fenster und Türen) fehlen mir die €400.000 (konservativ gerechnet) bis €600.000. Und verschulden möchte ich mich nicht. Ich werde also dann, das Haus - sofern sich kein Käufer auftut - weiter verfallen lassen müssen. Das Haus ist nicht versichert. Schon für die Überbrückung bis zum Verkauf hat man sich geweigert es zu versichern. Stellt sich die Frage einer Wirtschaftlichkeitsrechnung bzw. der Zumutbarkeit. Sollte nicht zuletzt letztere seit neuerer Gesetzgebung auch schon bei der Vergabe von Denkmalschutz eine Rolle spielen? Wie kann ich das forcieren?
5. Unter welchen Umständen ist eine Übernahme durch die Stadt möglich? Ist richtig, dass diese zur Zahlung des Verkehrswertes verpflichtet ist? Und was sind die Voraussetzungen für eine Enteignung?
Auf dem Bild ist eines der drei Löcher in der zweiten Etage zu sehen. Sorry für die Bildqualität, aber es wurde zu einem Zeitpunkt aufgenommen in dem Denkmalschutz kein Thema war.
Ich bin für jede konstruktive Rückmeldung dankbar.
Aufgrund des Todes meiner Mutter habe ich deren Haus inklusive Grundstück geerbt.Das Haus besteht aus 2 Wohnungen, der später erbaute Anbau aus einer Wohnung aus jeweils drei Zimmern.
Bei dem Haus handelt es sich um ein stark verfallenes Objekt, in dem meine Mutter zwar gelebt, jedoch in dem seit Jahrzehnten keinerlei baulichen Erneuerungen stattgefunden haben. Ein weiter Teil des Gebäudes wurde bereits vor Jahren von der Wasserversorgung abgenommen, da es einen Wasserrohrbruch gab, der nicht behoben wurde. Der Keller ist befallen von Schimmel, die Wände dort feucht, teilweise nass. Auf dem Boden sammelt sich Wasser. Geheizt wurde mit rollbaren Heizungen die an des Stromkreislauf angeschlossen wurden. Eine Heizungsanlage gibt es nicht. Das Haus verfügt über keinerlei Wärmedämmung. Keines der Fenster ist isoliert. Der Dachboden hat teilweise Löcher. Es regnet herein. Auch die Decken im ersten Obergeschoss weisen Löcher auf, die über das Herunterfallen von Putz weit hinausgehen. Die Hälfte des Hauses ist mit Efeu überwuchert. Dieser hat sich mittlerweile des Weg durch einige Fester geebnet und ist nun auch innerhalb des Hauses.
In Kürze: Das Haus ist unbewohnbar.
2010 wurde das Haus samt Grundstück geschätzt. Aufgrund der maroden Bausubstanz kam der Gutachter zum Ergebnis von €175.000.
Nun habe ich das Haus zum Verkauf angeboten und auch einen Käufer gefunden. Der Käufer bot mir €200.000. Dies entspricht dem reinen Grundstückswert. Der Käufer plant das Haus abzureissen.
Im Zuge dieses Verkaufes ist nun herausgekommen, dass meine Mutter im letzten Jahr (2017) einen Antrag auf Denkmalschutz gestellt hat. Das Haus ist wohl um 1900 gebaut wurden und hat auch historisch einen gewissen Wert (in dem Haus befand sich einmal ein Tanzlokal). Die Denkmalschutzbehörde wird nun prüfen, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen.
Ich selbst möchte dies verhindern und den Verkauf vorantreiben.
Die zuständige Person bei der Behörde erläuterte mir, dass sie gemeinsam mit meiner Mutter im letzten Sommer eine Begehung gemacht habe und zu dem damaligen Zeitpunkt keine Entscheidung habe fällen können. Sie schien von dem Haus angetan. Die eklatanten baulichen Mängel scheint sie übersehen zu haben. Sie ist der Meinung, dass auch mit Denkmalschutz ich einen Käufer finden könnte, der bereit ist in das Haus zu investieren. Dabei müsste ich die entsprechende Minderung des Kaufpreises in Kauf nehmen. Eine weitere Begehung ist geplant.
Den Antrag meiner Mutter habe ich zwischenzeitlich zurückgezogen.
Nun die Fragen:
1. Welche weiteren Schritte kann ich unternehmen um den drohenden Denkmalschutz abzuwenden?
2. Falls der Denkmalschutz kommen sollte, an welchen Rahmendaten wird die Unverkäuflichkeit des Hauses gemessen? Ich meine es kann doch nicht sein, dass ich evtl. eine Wertminderung von 50 -75% in Kauf nehmen muss. Also das Objekt als verkäuflich gilt auch wenn ich am Schluss lediglich €50.000 erhalte.
3. Was genau wird unter Denkmalschutz gestellt? Der IST-Zustand des Hauses? Also ein baufälliges evtl. in der zweiten Etage einsturzgefährdetes Haus? Soll ich also dafür sorgen, dass das Haus in diesem Zustand verharrt?
4. Für eine Sanierung (inklusive Trockenlegung des Kellers, Erneuerung von Kabeln und Rohren, Erneuerung des Daches, evtl. Erneuerung des Zwischenbodens, Austausch sämtlicher Fenster und Türen) fehlen mir die €400.000 (konservativ gerechnet) bis €600.000. Und verschulden möchte ich mich nicht. Ich werde also dann, das Haus - sofern sich kein Käufer auftut - weiter verfallen lassen müssen. Das Haus ist nicht versichert. Schon für die Überbrückung bis zum Verkauf hat man sich geweigert es zu versichern. Stellt sich die Frage einer Wirtschaftlichkeitsrechnung bzw. der Zumutbarkeit. Sollte nicht zuletzt letztere seit neuerer Gesetzgebung auch schon bei der Vergabe von Denkmalschutz eine Rolle spielen? Wie kann ich das forcieren?
5. Unter welchen Umständen ist eine Übernahme durch die Stadt möglich? Ist richtig, dass diese zur Zahlung des Verkehrswertes verpflichtet ist? Und was sind die Voraussetzungen für eine Enteignung?
Auf dem Bild ist eines der drei Löcher in der zweiten Etage zu sehen. Sorry für die Bildqualität, aber es wurde zu einem Zeitpunkt aufgenommen in dem Denkmalschutz kein Thema war.
Ich bin für jede konstruktive Rückmeldung dankbar.