Das Material Holz...
...hat Eigenschaften, die ihm mit Wunschdenken nicht wegzudiskutieren sind. Wenn ich , diese Eigenschaften beachtend, bestimmte Techniken nicht anwende, weil ich Bedenken habe; ferner diese Bedenken in der Praxis bestätigt finde, ist es nicht bedenklich, sondern folgerichtig, wenn ich bestimmte Verlegeweisen unterlasse. Ich muß meine Mütze nicht in den Teich werfen, um die Erfahrung zu machen, daß sie dann nass ist.
Was macht denn z.B. ein Eschenboden, überwiegend tangential geschnitten, über 5x5m, was ja wohl kein ungewöhnliches Maß ist? In der Breite sieht das so aus: Das tangentiale Schwindmaß von Esche beträgt 0,38, d.h. der Eschenboden quillt oder schwindet (ungehemmt von Befestigungsmitteln) um 0,38% je % Holzfeuchteänderung. Bei einem jahreszeitbedingte Spread von ca. 5% Holzfeuchteänderung wird der Boden also über 5m um 95mm arbeiten wollen. Das ist mit den Randfugen allein nicht zu kompensieren. Ist nun jedes Brett mit dem Untergrund verbunden, wird die Fugenbildung relativ gleichmäßig erfolgen. Genau das aber ist bei einer Federverlegung nicht der Fall, die Fugenbildung erfolgt ungleichmäßig, da die Federn den Boden beim Trocknen vielleicht anfangs zürückholen könnten, wäre er unbelastet. Das ist er aber ja nie, Möbelstücke beschweren ihn ungleichmäßig. Kann ich dem Kunden denn verbieten, ein schweres Regal aufzustellen? Desweiteren sind diese Dielen oft nicht raumlang, die hirnseitig empfohlene Verklebung jedoch über die Jahre völlig unzureichend. Auch hier lauert ein Schadpotential.
Insofern sehe ich hier weniger verlegerische Unfähigkeit (Fehler wurden teilweise gemacht), als vielmehr überwiegend systemimmanente Mängel, und deshalb rate ich von einer schwimmenden Massivholzverlegung ab. Es ist sicherlich ein interessantes Sortiment für Händler, der begrenzten Haftung wegen. Für mich als Verlegebetrieb aus den oben angeführten Gründen indiskutabel.
Grüße
Thomas