H
Henrik
Guest
Hallo ihr Wissenden!
Könnte die UDB es bei einem einfachen Kulturdenkmal zur Auflage machen, dass die Ausführungen (hier ja lediglich Fenster und Dach) von einem Architekten begleitet werden? Ist das evtl. so Standard? Leider konnte ich im Netz keine Aussage dazu finden. Es handelt sich hier auch um nix Schwieriges, was das erfordern könnte.
Wir haben wohl auf's falsche Pferd gesetzt und sind nun an einen Architekten geraten, der nicht nur keine Ahnung hat, sondern auch recht rücksichtslos und verschwenderisch mit dem Bauherrengeld umgehen möchte - denn danach würde sich ja seine Vergütung berechnen.
Dementsprechend werden wir das Gefühl nicht los, dass hier die HOAI rauf und runter gespielt werden soll, wogegen wir uns natürlich wehren. Also wollen wir die "Unterstützung" beschränken und uns vorher absichern, ob es da evtl. Auflagen gibt.
Für alle, die nun auf uns einschlagen möchten: Wir reden nicht von Baumarktware bzw. -qualität, das Ganze soll schon Hand und Fuß haben UND wir sind (wirklich, wirklich) bauerfahren - das vierte Mal.
Und im Endeffekt stehen wir als Bauherren doch immer im Tor. Schließlich sind wir es doch, die letztendlich Verträge mit den Handwerkern usw. schließen und der Architekt steht im Falle eines Falles nur schulternzuckend da und konnte da ja nix für.
Nee, danke, ich kann mich auch für weniger Geld genauso ärgern, die Kohle stecke ich lieber ins Haus, das hat es nötiger.
Also, wie gesagt: Bitte keinen Rundumschlag, hier ist das Motto nicht "Geiz ist geil" aber auch ich muss (leider) für mein Geld arbeiten und die Bank verdient schon genug an mir. Da muss ich nicht minderbemittelte Architekten mit dem Dollarzeichen im Auge auch noch mit durchschleppen und mich im Endeffekt mehr mit denen beschäftigen, als mit den Handwerkern.
So hoffe ich, dass hier jemand meine Eingangsfrage zu beantworten weiß und bedanke mich schon mal im Vorwege für die Antwort(en).
Viele Grüße, Henrik.
Könnte die UDB es bei einem einfachen Kulturdenkmal zur Auflage machen, dass die Ausführungen (hier ja lediglich Fenster und Dach) von einem Architekten begleitet werden? Ist das evtl. so Standard? Leider konnte ich im Netz keine Aussage dazu finden. Es handelt sich hier auch um nix Schwieriges, was das erfordern könnte.
Wir haben wohl auf's falsche Pferd gesetzt und sind nun an einen Architekten geraten, der nicht nur keine Ahnung hat, sondern auch recht rücksichtslos und verschwenderisch mit dem Bauherrengeld umgehen möchte - denn danach würde sich ja seine Vergütung berechnen.
Dementsprechend werden wir das Gefühl nicht los, dass hier die HOAI rauf und runter gespielt werden soll, wogegen wir uns natürlich wehren. Also wollen wir die "Unterstützung" beschränken und uns vorher absichern, ob es da evtl. Auflagen gibt.
Für alle, die nun auf uns einschlagen möchten: Wir reden nicht von Baumarktware bzw. -qualität, das Ganze soll schon Hand und Fuß haben UND wir sind (wirklich, wirklich) bauerfahren - das vierte Mal.
Und im Endeffekt stehen wir als Bauherren doch immer im Tor. Schließlich sind wir es doch, die letztendlich Verträge mit den Handwerkern usw. schließen und der Architekt steht im Falle eines Falles nur schulternzuckend da und konnte da ja nix für.
Nee, danke, ich kann mich auch für weniger Geld genauso ärgern, die Kohle stecke ich lieber ins Haus, das hat es nötiger.
Also, wie gesagt: Bitte keinen Rundumschlag, hier ist das Motto nicht "Geiz ist geil" aber auch ich muss (leider) für mein Geld arbeiten und die Bank verdient schon genug an mir. Da muss ich nicht minderbemittelte Architekten mit dem Dollarzeichen im Auge auch noch mit durchschleppen und mich im Endeffekt mehr mit denen beschäftigen, als mit den Handwerkern.
So hoffe ich, dass hier jemand meine Eingangsfrage zu beantworten weiß und bedanke mich schon mal im Vorwege für die Antwort(en).
Viele Grüße, Henrik.