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Dietgard Hauke
Guest
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn man ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus besitzt, das einen Anbau mit überdachter Terrasse aus dem frühen Sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts hat, der vor Eintragung in die Denkmalliste erstellt wurde? Das Haus ist fast 600 Jahre alt.
Kann die untere Denkmalbehörde eine Ordnungsverfügung aufgeben, die Terrassenüberdachung zu entfernen?
Kann die untere Denkmalbehörde eine Ordnungsverfügung aufgeben, die Terrassenüberdachung zu entfernen?