Baugrundgutachten
Liebe Sandra,
Jetzt fängt es langsam an bei mir zu kochen.
Vor Wut (aber nicht auf Dich).
Sondern auf den, der für Dich den Bauantrag gemacht hat.
Um Dir meine Emotionen zu erläutern, einiges zu den Aufgaben eines Planers:
Mit Planer werden übrigens die Leute bezeichnet, die berechtigt sind, für andere Bauunterlagen zu fertigen und bei Bauämtern vorzulegen. Das können vom Berufsbild her Architekten und Bauingenieure sein.
Der Planer ist in Deinem Fall dazu da, Dir als Bauherren aber Laien fachlich zur Seite zu stehen, Dich zu beraten, nach Deinen Vorstellungen das Bauwerk zu planen, in Deinem Auftrag mit Baubehörden zu verhandeln, den Bauantrag zu erarbeiten, für die Baugenehmigung zu sorgen usw.
Die genauen Tätigkeiten sind in der HOAI(Honoraranordnung) in 9 Stufen detailliert beschrieben, sie sind Grundlage für das Honorar. Wer also bereits Geld erhalten hat, sollte dafür auch die laut HOAI geschuldete Leistung als Werkleistung erbracht haben. Das bedeutet, der Planer schuldet auch den Erfolg seiner Leistung.
Was sagt die HOAI?
Leistungsphase 1 3%(LP 1): Grundlagenermittlung
(Ermittlung der Vorausetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung)
LP 2 7%: Vorplanung
(Erarbeitung der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe)
LP 3 11% Entwurfsplanung
(Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe)
LP 4 6% Genehmigungsplanung
(Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen)
Jetzt geh mal in Dich, ob der das alles gemacht hat.
Das wäre denn wohl der jetzige Stand, der eingereichte Bauantrag, oder?
Erst wenn die Baugenehmigung vorliegt, hat der Planer sein Geld verdient!
Danach käme die LP 5 25% Ausführungsplanung.
Hier gehört auch die Statische Berechnung hin.
Es ist riskant, schon die Statik zu rechnen, wenn die Baugenehmigung nicht vorliegt, bei Änderungen muß nachgerechnet werden. Wer war der Grund für die Änderungen? Euer Entwurfsplaner? Dann muß er dafür blechen.
Also:
Wer eine Genehmigungsplanung anfängt, ohne zu wissen welche Auflagen vorliegen, kriegt solange kein Geld, bis seine Planung genehmigungsfähig ist; eventuell einen Abschlag.
Überprüft, ob euer Planer die o.g. Leistungen erbracht hat. Die %- Zahlen sind übrigens der Anteil am Gesamthonorar für diese LP`s.
Noch ein Wort zum Baugrundgutachten.
Irgendwie habe ich so was geahnt.
Normalerweise macht kein seriöser Statiker die Berechnung, wenn ihm keine gesicherten Erkenntnisse über die im Gründungsbereich anstehenden Baugrundverhältnisse bekannt sind. Wie will er denn die Gründung bemessen, soll er raten? Er kann natürlich den übelsten Baugrund ansetzen, dann liegt er auf der sicheren Seite, aber das kostet bestimmt etwas mehr...- Ist ja Euer Geld!
Woher soll der Planer wissen, ob der Aushub zur Wiederverfüllung geeignet ist?
Welche Abdichtung der Keller braucht?
Dafür brauche ich übrigens keine Baugrube bzw. Schürf, das geht auch mit anderen Verfahren.
Daher ist ein Baugrundgutachten immer von Vorteil, es ist bei nicht normalen Gründungsverhältnissen wie hier (abweichend von der geotechnischen Kategorie 1) zwingend erforderlich.
Es ist VORAUSSETZUNG für eine Planung und kein lästiges bürokratisches Muß, gerade bei diesem diffizilen Vorhaben wie eine Unterfangung.
Wie im wilden Westen, erst schießen, dann fragen...
Damit Ihr beim Bau nicht weitere Überraschungen erlebt, nenne ich Euch die weiteren LP`s:
LP 6 10% Vorbereitung der Vergabe
(Ermitteln von Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen)
LP 7 4% Mitwirkung bei der Vergabe
(Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe)
LP 8 31% Objektüberwachung
(Überwachung der Ausführung des Projektes)
LP 9 3% Objektbetreuung und Dokumentation
(Überwachung der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses.
Die Entscheidung, ob Ihr diese Aufgaben selber machen wollt, dem Praktikanten vom Studenten übertragt oder Euch jemanden nehmt, der davon Ahnung hat, bleibt Euch überlassen.
Viele Grüße
Georg