Hallo an die Runde,
wenn nachgewiesen werden kann (durch wen auch immer z.B. Gutachter, Architekt, Bauingenieur etc) das der Schaden so massiv ist, dass der Erhalt nicht mehr lohnt oder wenn 50 % der Bausubstanz kann abgerissen werden. Die Denkmalbehörde sollte schon zusammen mit dem Gutachter eingeladen werden. Wenn die Schäden ersichtlich sind, ist ein Abriss kein Problem mehr. Nur schade wäre es. Geschichte geht verloren.
Gibt es in Hessen wirklich nach Abriss die Auflage: Neubau nach dem heutigen Stand der Technik (kein Fachwerk) ? Gibt es bei euch wirklich so eine Beschränkung. Hier dürfte uns keiner verbieten ein neues Fachwerkhaus zu bauen. Und ob ich mich nach den neuen Regelungen halte, hängt auch vom Bauherren ab. Man muss ja nicht allen Unfug gleich mitmachen.
Auch bei der örtlichen Anpassung scheiden sich die Geister. In Österreich noch eher denkbar als bei uns in Deutschland. Ob es passt sei dahingestellt, aber wir können leider bei uns im östlichen Teil schon mal in gewachsener Struktur ein Flach- oder Pultdach entdecken oder gar eines der vielen modernen Gebäude mit interessanten Formen ohne Dach ... . Man sollte nur Mut haben und Durchsetzungswillen oder vielleicht auch genügend Geld in der Hinterhand. Erst kürzlich hatten wir bei einem Neubau per Schreiben vom Landratsamt die gewählte Walmdachsituation untersagt bekommen, obwohl in der Nähe zwei Objekte ein solches aufwiesen. Nach heftiger Diskussion und Vorortbegehung und viel Einsicht dürfen wir nun doch das vorgestellte realisieren (bzw. der Bauherr)
Und die Versicherung gibt vor was zu erhalten ist? Solche regelungen wären neu. So weit mir kundig ist, leistet die versicherung für den gesamten versicherten Schaden bei der sanierung und wenn ein neubau erforderlich wird, rechnet die Versicherung eine entsprechenden Summe dafür aus.
viele Grüße aus sachsen
Michael reisinger