Das Bild, das Recht, die Frage

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I113_55_2004819135159.jpgMoin, moin.

Petra hat in meinem Profil folgende Frage hinterlassen:
<em>... Und noch eine Frage zum Copyright- das habe ich ja, laut deinem Hinweis, wenn ich das Foto gemacht habe. Aber darf ich die Fotos einfach so veröffentlichen in Büchern oder wie hier im Internet. Ich würde denjenigen verklagen (oder erschl...), wenn mich jemand fotografieren würde- oder eben mein Haus- und das veröffentlichen würde ohne mich zu fragen. Aber wenn mich meine Nachbarn nur erschlagen dürfen, mich aber nicht verklagt bekommen, würde ich auch mal einen schönen Rundgang durch unser Lunzig ins Netz stellen. Gruß Petra </em>

Da diese Frage von allgemeinem Interesse ist, denke ich zumindest, erlaube ich mir, sie hier zu beantworten (ich hoffe das ist Ok, Petra?).

Ich bin kein Rechtsanwalt, habe aber beruflich mit solchen Fragen häufig zu tun. Ich fasse mal kurz zusammen, wie die derzeitige Rechtslage ist. Bitte diese Antwort nicht als Rechtgutachten verstehen.

Also, wir müssen im wesentlichen zwei Bereiche trennen:
1. Bilder von Personen
2. Bilder von Gebäuden

Zu 1. Wir haben in Deutschland das Recht am eigenen Bild. Dieses Recht gesteht jedem zu, dass er einer Veröffentlichung eines Bildes von ihm zustimmen muss. Dieses Recht gilt nicht, oder eingeschränkt, für Personen der Zeitgeschichte (Prominente, Politiker, ...). Da gibt es noch Unterschiede bei absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte, aber das würde jetzt zu weit führen (außerdem will eh keiner eine relative Person sein ;-)).

Nun gilt dieses Recht nicht uneingeschränkt. Wenn Personen auf Veranstaltungen, Versammlungen, ..., aufgenommen werden, ist eine Veröffentlichung zu lässig (Bild in der Menge). Nehmt Ihr euren Nachbarn auf und veröffentlicht sein Bild hier, benötigt Ihr seine Zustimmung.

Macht Ihr ein Foto von eurer Strasse und der Nachbar ist drauf, weil er gerade Rasen mäht, so gilt er als Staffage, also Beiwerk, und somit ist seine Zustimmung nicht notwendig. Achtung: Sollte es die Nachbarin sein und sie mäht "oben ohne", würde ich dennoch fragen.

Zu 2. Gebäude unterliegen unter Umständen dem Copyright des Architekten, ja, ja. Jetzt kommt es: Wenn ihr das Gebäude von einem öffentlichen Raum aus fotografiert, ist alles ok. Knipst Ihr von einem Privatgrundstück oder aus einem Haus (welches in der Regel auf einem Privatgrundstück steht) greift der Urheberschutz. Aber bitte, da würde ich bei den Fachwerkhäusern kaum Probleme erwarten. Sollte mich einer der damaligen Architekten verklagen, würde mich das schon wundern.

Fotografien von Strassenzügen, ..., sind unproblematisch. Fotografien von Kunstwerken (hierzu können auch Brunnen, Statuen, Denkmäler, ..., gehören) können durchaus dem Urheberschutz unterliegen.

So, zum Abschluss noch folgendes: Es geht hier um die Veröffentlichung, nicht um das Fotografieren als solchen. Knipsen dürft Ihr alles (fast, denn millitärische Einrichtungen z.B. könnten durchaus Probleme machen), aber das Bild in das Internet, euer erstes Buch oder die lokale Zeitung zu bringen, ist eine andere Sache.

Wenn Ihr noch Fragen habt, immer zu.
 
... und dann ...

... gibt es noch das Copyright der "Bildschaffenden" - und das können auch Privat-Personen sein.
Also: keine fremden Bilder veröffentlichen.
Gruß
 
Danke

Ist mir doch glatt durchgeflutscht.

Ach ja, auch nicht vergessen:
"Kirchen steht aufgrund der ihnen grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit außer dem Eigentums- und Hausrecht ein weiteres Recht zur Regelung von Fotografiererlaubnissen in Kirchen, Klöster und Friedhöfen zur Seite. So können sie selbst bei öffentlich zugänglichen Veranstaltungen wie Trauungen und sonstigen Gottestdiensten das Fotografieren untersagen. Selbstverständlich können Kirchen sich auch gegen die Nutzung ihrer Gebäude als Kulisse für kommerzielle Fotografien (z.B. Werbeaufnahmen) und insbesondere Aktfotografien wenden." Quelle: www.fotorecht.de
 
Thema: Das Bild, das Recht, die Frage
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