F
Fachwerk-Fan
- Beiträge
- 10
Guten Tag liebe Fachwerk-Community:
bevor ich nun meinen Kaufvertrag zu dem von mir ausgekuckten Fachwerkhaus unterzeichne habe ich noch eine Frage: darf das Denkmalamt/untere Denkmalschutzbehörde Eigenleistung als "nicht fachgerecht" verweigern?
Eigentlich heißt es ja, ein denkmalgeschütztes Haus muss "fachgerecht" saniert werden. Kann das Amt vorschreiben: die "fachgerechte Sanierung" kann nur ein Fachbetrieb? wer legt überhaupt fest, was "fachgerecht" bedeutet?? Selbst hier im Forum gibt es dazu oft genug sehr unterschiedliche Meinungen. Meine Angst dahinter: ich möchte möglichst viel in Eigenleistung machen (weils mir Spaß machen würde und natürlich der Finanzen wegen). Ich denke durchaus praktisch begabt zu sein aber viele der anstehenden Arbeiten habe ich natürlich noch nie zuvor gemacht. Kann das Amt nun sagen: das darfst Du nicht selber machen, nimm einen "Experten" - womit sofort viel höhere Kosten verbunden wären (in erster Linie Stundenlohn).
Versteht mich bitte nicht falsch: ich möchte hier nicht wieder eine Diskussion aufmachen, ob Handwerker ihr Geld wert sind - ohne die entsprechende Eigenleistung wäre mein Projekt ganz klar NICHT finanzierbar. Ich bin selbstständig und einen Kredit erhalte ich nicht, daher muss alles aus laufenden Einnahmen kommen und dann schrittweise gemacht werden,- auch wenn das vielleicht 20 Jahre dauert.
Kommt das Amt vorbei und schaut sich an, was man gemacht hat? auch wenn man keine Förderung erhält? Können Sie im schlimmsten Fall auf Rückbau bestehen??
Fragen über Fragen.
Der Punkt ist der: es liegt für das Haus bereits ein Abrissantrag des aktuellen Eigentümers bei der Denkmalschutzbehörde vor,- wenn ich es nicht mache, wird das sehr schöne Haus wohl endgültig verfallen.
Für Eure Antworten möchte ich mich im Voraus bedanken!
bevor ich nun meinen Kaufvertrag zu dem von mir ausgekuckten Fachwerkhaus unterzeichne habe ich noch eine Frage: darf das Denkmalamt/untere Denkmalschutzbehörde Eigenleistung als "nicht fachgerecht" verweigern?
Eigentlich heißt es ja, ein denkmalgeschütztes Haus muss "fachgerecht" saniert werden. Kann das Amt vorschreiben: die "fachgerechte Sanierung" kann nur ein Fachbetrieb? wer legt überhaupt fest, was "fachgerecht" bedeutet?? Selbst hier im Forum gibt es dazu oft genug sehr unterschiedliche Meinungen. Meine Angst dahinter: ich möchte möglichst viel in Eigenleistung machen (weils mir Spaß machen würde und natürlich der Finanzen wegen). Ich denke durchaus praktisch begabt zu sein aber viele der anstehenden Arbeiten habe ich natürlich noch nie zuvor gemacht. Kann das Amt nun sagen: das darfst Du nicht selber machen, nimm einen "Experten" - womit sofort viel höhere Kosten verbunden wären (in erster Linie Stundenlohn).
Versteht mich bitte nicht falsch: ich möchte hier nicht wieder eine Diskussion aufmachen, ob Handwerker ihr Geld wert sind - ohne die entsprechende Eigenleistung wäre mein Projekt ganz klar NICHT finanzierbar. Ich bin selbstständig und einen Kredit erhalte ich nicht, daher muss alles aus laufenden Einnahmen kommen und dann schrittweise gemacht werden,- auch wenn das vielleicht 20 Jahre dauert.
Kommt das Amt vorbei und schaut sich an, was man gemacht hat? auch wenn man keine Förderung erhält? Können Sie im schlimmsten Fall auf Rückbau bestehen??
Fragen über Fragen.
Der Punkt ist der: es liegt für das Haus bereits ein Abrissantrag des aktuellen Eigentümers bei der Denkmalschutzbehörde vor,- wenn ich es nicht mache, wird das sehr schöne Haus wohl endgültig verfallen.
Für Eure Antworten möchte ich mich im Voraus bedanken!