Bundesrat beschließt Änderung des Energieeinsparungsgesetzes

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Am
8. Juli hat der Bundesrat die Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG;
nicht zu verwechseln mit der Energieeinsparverordnung, EnEV) verabschiedet.
Damit sind die Rechtsgrundlagen für die noch zu novellierende
Energieeinsparverordnung geschaffen, die zur vollständigen Umsetzung der
europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden notwendig
ist (siehe auch

Drucksache 525/05
).



Kernelement der anstehenden Novellierung der
Energieeinsparverordnung ist die Einführung von Energieausweisen für bestehende
Gebäude. Diese Ausweise werden Mietern und Käufern hilfreiche Informationen über
die energetische Qualität von Gebäuden bieten und ihnen so den Vergleich
verschiedener Gebäude erleichtern. Damit wird auch ein deutlicher Anreiz zu
verstärkter energetischer Sanierung des Gebäudebestandes gesetzt.



Das Gesetz ermöglicht weiterhin Regelungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz von Klimaanlagen sowie Beleuchtungssystemen in Bürogebäuden.
Die Energieeinsparpotenziale sind beträchtlich. Bereits mit einer optimierten
Einstellung der vorhandenen Anlagen kann Energie in erheblichem Umfang
eingespart werden. Bei Bürogebäuden stellt darüber hinaus auch die Beleuchtung
einen bedeutsamen Faktor im Energieverbrauch dar. Auch hier gibt es erhebliche
Einsparmöglichkeiten.



Hierzu der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit, Georg Wilhelm Adamowitsch, und der Staatssekretär im BMVBW, Tilo
Braune: "Die Energieeffizienz und die damit mögliche Einsparung von Energie ist
eine der Prioritäten der Energiepolitik der Bundesregierung. Angesichts unser
aller Forderung nach wachstumsverträglicher Energiepolitik kann das Thema gar
nicht hoch genug gehandelt werden."



Auch die Bundesinitiative "jetzt!" Zukunftsorientierte
Gebäudemodernisierung begrüßt die Änderung im Energieeinsparungsgesetz, das es
seit 1976 gibt: "Der
Energiepass wird der energetischen Gebäudemodernisierung einen deutlichen Schub
bringen - und Arbeitsplätze schaffen", so Günther Volz, "jetzt!"-Vorstandssprecher.
Der Ausweis fürs Haus dokumentiert den Energiebedarf und gibt Tipps für die
effiziente Modernisierung. Ein auf Bedarfswerten basierender Energiepass ist
dabei wegen der objektiven Vergleichsmöglichkeit einer subjektiven
Verbrauchsangabe vorzuziehen. Wichtig sei, dass Eigentümer, Mieter und Käufer
den Energiebedarf ihrer Immobilie einschätzen und verstehen können, betont Volz.
Bei der anstehenden Neufassung der Energieeinsparverordnung sei nun darauf zu
achten, dass die Ausweise einheitlich und qualifiziert erstellt werden können.
"Dann wird endlich umfangreich in den Gebäudebestand investiert." Langfristig
profitiere auch die Umwelt: Niedrigerer Energieverbrauch bedeutet weniger
Schadstoff-Emissionen.



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