O
Olaf aus Sachsen
- Beiträge
- 4.218
mal eine Frage an die Planer unter Euch:
Die sächs. Bauordnung schreibt 0,80 bzw. ab 12 m 0,9 m Brüstungshöhe bei Fenstern vor. Was ist nun, wenn vor so einem Fenster in 3 Etagen (Gebäudehöhe hier nun über 12 m) eine Sitzbank fest montiert wurde? Die Wandstärke liegt in allen Etagen zwischen 36 und 72 cm. (Öffentliches Gebäude).
Die Bauaufsicht verlangt nun Absturzsicherungen bei 90 und 1,10 m Höhe mit 12 cm Abstand = etwa 4 Querstangen in der letzten Etage außen vor den Fenstern. Da da Haus unter Denkmalschutz steht, wird die Ansicht mehr oder wenig damit verschandelt. (Sicherheit geht vor Denkmalschutz) Gibt es Möglichkeiten, Wandstärken oder sonstiges zu berücksichtigen.
Die sächs. Bauordnung schreibt 0,80 bzw. ab 12 m 0,9 m Brüstungshöhe bei Fenstern vor. Was ist nun, wenn vor so einem Fenster in 3 Etagen (Gebäudehöhe hier nun über 12 m) eine Sitzbank fest montiert wurde? Die Wandstärke liegt in allen Etagen zwischen 36 und 72 cm. (Öffentliches Gebäude).
Die Bauaufsicht verlangt nun Absturzsicherungen bei 90 und 1,10 m Höhe mit 12 cm Abstand = etwa 4 Querstangen in der letzten Etage außen vor den Fenstern. Da da Haus unter Denkmalschutz steht, wird die Ansicht mehr oder wenig damit verschandelt. (Sicherheit geht vor Denkmalschutz) Gibt es Möglichkeiten, Wandstärken oder sonstiges zu berücksichtigen.