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Zahndottore
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Nach Entfernung des Zementsockels stellte sich heraus, dass alle Schwellbalken verfault waren. Bei der Sanierung desselben wurde erkannt, dass alle auf das Erdreich verlegte Balken ebenfalls unrettbar verfault sein.
Es wurde uns geraten, dass wir den ganzen Boden entfernen, ausgraben und unterbetonieren sollen. Darauf soll dann die Isolierung und eine im Estrich verlegte Fussbodenheizung kommen.
Im kleinen unterkellerten Teil sind die Balken unbeschädigt. Der Zimmermann will hier trotzdem alles neu machen, weil er sagt, dass nur so eine vernünfte Isolierung und ein tragfähiger Bodenaufbeu zu erreichen ist.
Unsere Idee, im unterkellerten Bereich von unten zu isolieren, ließ er nicht gelten, obwohl wir hier an ein diffusionsoffenes Material wie Holzfaserplatten gedacht hatten. "Da wird Ihnen alles feucht!"
Es gibt noch einen größeren Keller, verbunden mit dem alten, der eine Betondecke aufweist. Darüber ist alles trotz Parkett bodenkalt. Hier konnte sich der Zimmermann für eine untergebaute Isolierung erwärmen.
Zu erwähnen ist noch, dass der alte Keller vom Denkmalschutz als der ca. 500-600 Jahre alte Teil, als besonders schützenswert im Gutachten bezeichnet wurde.
Wie sollen wir uns verhalten?
Es wurde uns geraten, dass wir den ganzen Boden entfernen, ausgraben und unterbetonieren sollen. Darauf soll dann die Isolierung und eine im Estrich verlegte Fussbodenheizung kommen.
Im kleinen unterkellerten Teil sind die Balken unbeschädigt. Der Zimmermann will hier trotzdem alles neu machen, weil er sagt, dass nur so eine vernünfte Isolierung und ein tragfähiger Bodenaufbeu zu erreichen ist.
Unsere Idee, im unterkellerten Bereich von unten zu isolieren, ließ er nicht gelten, obwohl wir hier an ein diffusionsoffenes Material wie Holzfaserplatten gedacht hatten. "Da wird Ihnen alles feucht!"
Es gibt noch einen größeren Keller, verbunden mit dem alten, der eine Betondecke aufweist. Darüber ist alles trotz Parkett bodenkalt. Hier konnte sich der Zimmermann für eine untergebaute Isolierung erwärmen.
Zu erwähnen ist noch, dass der alte Keller vom Denkmalschutz als der ca. 500-600 Jahre alte Teil, als besonders schützenswert im Gutachten bezeichnet wurde.
Wie sollen wir uns verhalten?