Blitzschutz - eben nicht aus heiterem Himmel

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Wer
Haus und empfindlichen Elektronik-Hausrat umfassend vor Gewitterschäden bewahren
will, muss sich sowohl um äußeren wie auch um inneren Blitzschutz kümmern - und
die Anlagen regelmäßig kontrollieren. Darauf weisen die Fachleute der TÜV
Industrie Service hin.



Wo ist Blitzschutz sinnvoll? Dass Blitze in Gebäude oder Objekte
einschlagen, die wesentlich höher als die Umgebung sind, allein auf weiter Flur
stehen oder sich besonders stark in die Fläche ausdehnen, wissen die meisten.
Doch auch Reihenhäuser inmitten einer Wohnsiedlung können vom Blitz getroffen
werden - freilich ist hier die Wahrscheinlichkeit relativ gering.



Wann ist Blitzschutz sinnvoll? Muss Blitzschutz überhaupt sein?
Eine generelle gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht. Wer die Antwort auf die
Frage sucht, muss finanziellen Aufwand und Schützenswertes gegeneinander
abwägen. Ein Aspekt sollte dabei nicht fehlen: Können bei einem Blitzschlag
Werte unwiederbringlich verloren gehen? Das kann ein Datenschatz auf dem PC
genauso sein wie ein denkmalgeschütztes Haus. Auch die Hausratsversicherung
spielt eine Rolle: Verweist eine Klausel im Vertrag auf
Blitzschutz-Vorkehrungen?



Welcher Blitzschutz ist sinnvoll? Wenn die Entscheidung pro
Blitzschutz fürs Eigenheim fällt, dann nicht aus heiterem Himmel investieren,
sondern eine Lösung mit System suchen. Das heißt: Eine Kombination aus äußerem
und innerem Blitzschutz.



  • Der äußere Blitzschutz besteht aus Fangeinrichtung, Ableitung
    und Erdungsanlage. Dieses Trio sorgt dafür, dass der Strom gefahrlos in die Erde
    abgeleitet wird.



  • Innerer Blitzschutz erfordert abgestufte Schutzeinrichtungen in
    der elektrischen Anlage. Diese wenden Schaden von Geräten mit besonders
    empfindlicher Elektronik - wie HiFi-Anlage oder Heizungssteuerung - ab. Die
    Blitzschutzanlagen in jedem Fall vom Fachmann installieren lassen!



Wann muss Blitzschutz gewartet werden? Eislast, Sturm oder Rost
können den Anlagen im Freien zusetzen. Da sind regelmäßige Kontrollblicke des
Hauseigentümers sinnvoll. Etwa alle fünf Jahre sollte dann ein Fachmann den
Blitzschutz unter die Lupe nehmen.



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