Betrieblicher Brandschutz - eine Investition in die Zukunft

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Alle
zwei Minuten bricht in deutschen Unternehmen ein Feuer aus. Viele davon werden
gar nicht gemeldet und tauchen daher in keiner Statistik auf. Deshalb wird die
konkrete Gefahr für den einzelnen Betrieb vielfach unterschätzt. Denn nicht nur
dort, wo mit leicht brennbaren Stoffen gearbeitet wird oder Schweißarbeiten
stattfinden, besteht ein Brandrisiko. Jedes elektronische Gerät - vom Computer
bis zur Kaffeemaschine - stellt eine potenzielle Gefahrenquelle dar. Nach
Angaben der Versicherungswirtschaft fielen dabei allein im vergangenen Jahr
Sachwerte von über drei Milliarden Euro den Flammen zum Opfer.



Eine andere Zahl macht deutlich, wie wichtig vorbeugender und
abwehrender Brandschutz ist: Jedes Jahr werden 250.000 Brände erfolgreich mit
Feuerlöschern bekämpft. Vor diesem Hintergrund erinnert die Gif Gütegemeinschaft
Instandhaltung Feuerlöschgeräte e.V. daran, dass Feuerlöscher mindestens alle
zwei Jahre sachkundig geprüft und gegebenenfalls instandgesetzt werden müssen.
Nur so ist sichergestellt, dass die Löschgeräte im Ernstfall auch voll
funktionstüchtig sind. Die Verantwortung für die regelmäßige Durchführung der
Prüfung tragen in erster Linie die Brandschutzbeauftragten der Unternehmen.
Unterstützt werden sie dabei vom qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb.



Brandschutz von Anfang an bei der Bauplanung berücksichtigen



Insbesondere bei der Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung
gewerblicher Bauten darf Brandschutz nicht aus dem Blickfeld geraten. Hier sind
eine Fülle von Regeln und Vorschriften zu beachten, die den baulichen und
betrieblichen Brandschutz reglementieren. Zu nennen sind landesbaurechtliche
Vorschriften und die Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherungsträger
(Berufsgenossenschaften und Unfallkassen). Falls Neu- oder Erweiterungsbauten
geplant sind, sollten daher geeignete Brandschutzmaßnahmen von Anfang an mit
berücksichtigt werden. Neben tragbaren und fahrbaren Feuerlöschgeräten zählen
dazu Wandhydranten, Steigleitungen und Kleinlöschanlagen sowie die Einrichtung
und Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege.



Und auch der Fuhrpark sollte nicht vergessen werden. Hier ist
speziell das Flottenmanagement gefordert. Zwar besteht in Deutschland, abgesehen
von Bussen und Gefahrguttransporten, für Firmenfahrzeuge keine
Feuerlöscherpflicht. Die Gif empfiehlt jedoch, grundsätzlich jedes Fahrzeug mit
einem Feuerlöscher auszustatten und diese im Jahresrhythmus sachkundig prüfen zu
lassen.



Gif-Betriebe bieten hier eine kompetente Beratung, informieren
über die genauen Bestimmungen und helfen bei der konkreten Umsetzung der
relevanten Vorschriften. Darüber hinaus übernehmen sie Schulungen und
Einweisungen der Fahrer und Mitarbeiter in die Handhabung der Feuerlöschgeräte
und stehen selbstverständlich in allen Fragen des technischen Brandschutzes als
Ansprechpartner zur Verfügung.



zur Erinnerung: Die Gif ist ein bundesweiter
Zusammenschluss qualifizierter Brandschutz-Fachbetriebe und führender
Feuerlöschgeräte-Hersteller, die einen besonders hohen Qualitätsanspruch im
vorbeugenden Brandschutz vertreten. Gif-Mitgliedsfirmen unterziehen sich
regelmäßig einer freiwilligen Selbst- und Fremdkontrolle, wobei ihre personellen
und betrieblichen Leistungen von unabhängigen Sachverständigen, auch
unangemeldet, überprüft werden. Basis der Gütesicherung sind die unter dem
Gütezeichen RAL-GZ 973 festgelegten Güte- und Prüfbestimmungen. Durch gemeinsame
Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen eignen sich die Gif-Betriebe und deren
sachkundige Mitarbeiter laufend den jeweils neuesten Stand der Technik sowie der
Norm- und Gesetzgebung an und bieten so einen bundesweit einheitlich hohen
Qualitätsstandard.



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