Bauunternehmer muss auf offensichtlichen Patzer des Architekten reagieren

Diskutiere Bauunternehmer muss auf offensichtlichen Patzer des Architekten reagieren im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Wer einen Fehler macht, der muss dafür haften. So sehen es die Rechtsprinzipien in Deutschland vor. Manchmal kann aber auch derjenige zur...
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Wer
einen Fehler macht, der muss dafür haften. So sehen es die Rechtsprinzipien in
Deutschland vor. Manchmal kann aber auch derjenige zur Verantwortung gezogen
werden, der selbst gar nicht der eigentlich Schuldige ist, sondern es nur
versäumt hat, auf den offensichtlichen Patzer eines anderen hinzuweisen. Nach
Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern war das der Fall, als ein
Bauunternehmer zwar den Rechenfehler eines Architekten bemerkt, aber nichts
dagegen unternommen hatte. Am Ende mussten beide haften. (Oberlandesgericht
Oldenburg, Aktenzeichen 8 U 121/04)



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<img border="1" src="http://www.baulinks.de/webplugin/2005/i/0909-lbs.jpg" vspace="2" alt="Recht, Bauunternehmer, Architekten, Rechtsprinzip, Bauunternehmer, Architekt">

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Der Fall: Kleine Ursache, große Wirkung. Bei den
Planungen für ein Haus hatte das Architekturbüro den vorgeschriebenen
Mindestabstand zum Nachbargrundstück unterschritten. Zwar handelte es sich nur
um 0,4 Meter, aber das reichte schon, um erhebliche Schwierigkeiten
hervorzurufen. Es kam zu einem zwischenzeitlichen Baustopp und zu spürbaren
Mehrkosten. Zu keinem Zeitpunkt war es umstritten, dass der Ausgangsfehler beim
Architekten lag und dass dieser gegenüber dem Auftraggeber haften müsse.
Allerdings war der Planer der Meinung, auch das ausführende Bauunternehmen sei
mitverantwortlich. Es hätte einschreiten müssen, als während der Arbeiten
offensichtlich wurde, dass die Abstände nicht den Vorschriften entsprechen. Die
Firma weigerte sich jedoch, einen Teil des Schadens zu tragen, denn sie sei
schließlich nicht der Verursacher.



Das Urteil: Die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg
sahen nicht nur auf Seiten des Architekten, sondern auch auf Seiten des
Bauunternehmens eine Pflichtverletzung. Wer die Arbeiten fortsetze, obwohl ihm
die Probleme aufgefallen seien, der könne sich anschließend nicht herausreden.
Die Firma hätte sofort Alarm schlagen müssen, als die Probleme bekannt wurden.
Zu diesem Zeitpunkt wären Korrekturen noch mit weit weniger Aufwand möglich
gewesen als danach. Weil das Bauunternehmen aber nicht aktiv wurde, wurde es
dazu verurteilt, die Hälfte des entstandenen Schadens zu tragen.



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