Baugewerbe zum Vergaberecht: Bundesregierung öffnet der Korruption Tür und Tor!

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"Die
Bundesregierung öffnet mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des
Vergaberechts, der noch in dieser Woche vom Kabinett verabschiedet werden soll,
der Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Tür und Tor." Dies erklärte
heute der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes,
Prof. Dr. Karl Robl, in Berlin.



Das Vergaberecht gewährleistet die wirtschaftliche und sparsame
Verwendung von Steuergeldern beim Einkauf von Bau- und Lieferleistungen. Gerade
der Vorrang der öffentlichen Ausschreibung stellt sicher, dass in einem fairen
und für alle Bieter transparenten Verfahren das wirtschaftlichste Angebot
ausgewählt wird. "Manipulation und Korruption blühen dort, wo Aufträge im
Verborgenen vergeben werden. Dieses wurde wiederholt auch vom Bundesrechnungshof
und von erfahrenen Korruptionsbekämpfern herausgestellt. Die Bundesregierung
muss sich fragen lassen, warum sie erst im Sommer letzten Jahres in einer
Richtlinie zur Korruptionsprävention die besondere Bedeutung des Vorrangs der
öffentlichen Ausschreibung herausstellt, nur um diesen Vorrang dann wenige
Monate später sang- und klanglos aufzugeben", so Robl.



Mit der künftig zudem zulässigen "freien" Vergabe von Liefer-
und Dienstleistungen unterhalb eines sog. Geringfügigkeitswertes von 10.000 Euro
wird einer der wesentlichen Grundsätze des Vergaberechts, nämlich die
Korruptionsprävention, vollständig ad absurdum geführt. Tatsächlich bedeutet
diese Bagatelleregelung nichts anderes, als dass unterhalb dieser Grenze
keinerlei Vorgaben bei der Vergabe solcher Aufträge zu beachten wären. "Für
hunderttausende von Lieferaufträgen in Milliardenhöhe würde ein rechtsfreier
Raum geschaffen. Die Bundesregierung nimmt billigend in Kauf, dass Manipulation
und Korruption eine Renaissance erleben!", betonte Robl.



"Die Vorstellungen der Bundesregierung stellen einen Freibrief
für das Wiederaufleben eines vergessen geglaubten Hoflieferantentums dar. Ein
offener und transparenter Wettbewerb fände mehr statt!", so Robl. "Es ist uns
völlig unverständlich, warum die Bundesregierung nicht bereit ist, die seit
langem auf dem Tisch liegenden konkreten Vorschläge der anbietenden Wirtschaft
für eine "Verschlankung" des Vergaberechts im bestehenden System umzusetzen.
Wirtschaft und Gewerkschaft haben ihre Forderungen in einer zweiten gemeinsamen
Erklärung der Bundesregierung Anfang dieser Woche erneut übermittelt.", so Robl.



Die Deutsche Bauwirtschaft fordert eine "Verschlankung" des
Vergaberechts ausschließlich im bestehenden System. VOB und VOL müssen ober- und
unterhalb der Schwellenwerte erhalten bleiben. Ebenso muss es bei der seit
Jahrzehnten bewährten Praxis der Erarbeitung der Vergaberegeln in paritätisch
von Auftraggebern und Auftragnehmern besetzten Vergabe- und Vertragsausschüssen
bleiben. Dies stellt das Musterbeispiel von Entbürokratisierung dar und trägt
maßgeblich zur hohen Akzeptanz der Vergaberegeln bei Auftraggebern und
Auftragnehmern bei.", so Robl abschließend.



<div align='right'>Siehe auch:

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
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