R
Rüdiger
Guest
Hallo zusammen,
lt. mehrerer Verordnungen und Gesetze ist die Errichtung einer Pelletanlage bis 50kw genehmigungsfrei. Ist dies damit gleichzusetzen, dass ich auch keine Baugenehmigung beantragen muss?
lt. mehrerer Verordnungen und Gesetze ist die Errichtung einer Pelletanlage bis 50kw genehmigungsfrei. Ist dies damit gleichzusetzen, dass ich auch keine Baugenehmigung beantragen muss?