Dachsanierung , Austausch eines Balkens
Hallo Daniela,
auch nach der seit dem 1.10.2002 in Hessen gültigen neuen Bauordnung dürfte - gemäß ihrer Be-schreibung die Maßnahme - baugenehmigungspflichtig sein.Da es aber hierbei unterschiedliche Verfahren gibt, empfehle ich Ihnen zunächst Rücksprache bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu nehmen. Mit Ausnahme weniger Städte ist dies in der Regel der Landkreis. Vermutlich steht das Gebäude unter Denkmalschutz. Erkundigen Sie sich daher bei der Bauaufsicht auch danach, ob im Rahmen des anstehenden Genehmigungsverfahrens auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt wird.
Unter bestimmten Bedingungen müssen Sie diese nämlich gesondert einholen.Die zuständige Denkmalschutzbehörde ist meistens bei der Bauaufsicht angegliedert. Bei Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden können Sie nicht nur Zuschüsse von den zuständigen Trägern erhalten, sondern auch Einkommenssteuern für den denkmalpflegerischen Aufwand absetzen. Sprechen Sie unbedingt mit der Unteren Denkmalbehörde - möglichst noch vor einem Kauf, auf jeden Fall vor Beginn von Baumaßnahmen. Ansonsten kann es Ihnen in Hessen passieren, daß Sie auf eine Menge Geld verzichten !!!!!