Fachwerkwand => Ausführung als Brandwand
Sehr geehrter Herr Bartels,
zunächst zu klären: Handelt es sich um eine Wand mit F90-Anforderungen oder um eine echte Brandwand.
Hier wird unterschieden:
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feuerhemmend (fh) leichtentflammbare Baustoffe (Klasse B1) sind nicht zulässig
Feuerwiderstandsdauer 30 Minuten
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feuerbeständig (fb) Baustoffe Klasse A (DIN 4102-1)
Feuerwiderstand 90 Min. (DIN 4102-2 ff.)
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Brandwand Brandwand (DIN 4102-3)
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Ich beschränke mich nun mal auf die Brandwand:
Brandwände müssen aus Baustoffen der Baustoffklasse A (DIN 4102-1) bestehen
Brandwände müssen unter Belastung die Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse F90 erfüllen
Der Raumabschluss muss nach der Stoßbeanspruchung bestehen bleiben.
Bitte vergleichen Sie: Baustoffklasse A mit Baustoffklasse B2. Wenn Ihnen nun glaubhaft versichert werden kann, dass der aufgetragene, gerissene Kalksandputz die Wand in nicht brennbar verwandelt ....... Nun ja, die Baustoffklassen im einzelnen, dann sehen Sie eigentlich, wo Sie mit der Wand genau stehen:
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A - nicht brennbar
Beton, Mauerwerk, Böden (Sand, Kies etc.), Zemente, Mörtel, Steinzeug, Baukeramik, Glas, Schaumglas, Massive Gipsbauteile (Gipsdielen), Gußeisen, Stahl, Aluminium
A 1 - nicht brennbar, ohne organische Bestandteile
Mineralfaserbauteile, Glaswolle
A 2 - nicht brennbar, mit brennbaren organischen Bestandteilen
Gipskartonplatten (mit geschlossener Oberfläche), Styroporbeton, Mineralwolle
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B - brennbar
B 1 - schwerentflammbar
Brandschutzbehandelte Holzwerkstoffe, Hartschaumkunststoffe
B 2 - normalentflammbar
Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke > 2 mm
B 3 - leichtentflammbar
Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke < 2 mm, Stroh, Pappen, Papier
dürfen nicht verwendet werden !!!
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Zu Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung,
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
P.S.: Wäre mir der Einfall mit der Ausbildung als Brandwand gekommen, würde ich nun mit meiner Versicherung sprechen ....