Ehrlich gesagt
ist die durchaus begründet,
wenn du für deine bisherigen Aktiväten nicht explizit und für den Streitfall nachweislich (im Regelfall irgendein gemeinsam unterzeichnetes Schriftstück,) die Zustimmung deiner Vermieter hattest.
Wenn in einem Mietvertrag die Schönheitsreparaturen beschrieben werden,
erfassen die
in der Regel nur Wand, Decke
und gegebenenfalls die Fensterinnenseiten und Zimmertüren.
Du kannst natürlich Teppichboden oder Laminat auf einen, wie bei dir, vorhandenen PVC-Belag legen und den natürlich beim Auszug auch mitnehmen, das hat aber mit Schönheitsreparatur nichts zu tun.
Wenn du einen so solide, sogar auf vorherig aufgebrachter Ausgleichsmasse, festverklebten Bodenbelag ausreißt,
ist das ohne die Vermieterzustimmung eine
Sachbeschädigung!
D.h. alle Kosten im Zusammenhang mit einer Schadenersatzvornahme sind deine alleinige Angelegenheit.
Wenn du den Vermietern die Tür ihres (evtl.) Nobelhobels verbeulst, kannst du doch auch nicht erwarten, dass diese die Reparatur mitbezahlen!
Ein Mangel an der Mietsache muss ich dem Vermieter mitteilen
Lt. BGB §536 musst du ein
en (!), zunächst ja nur nach deiner Ansicht, Mangel an der Mietsache erstmal rügen, d.h. dem Vermietern mitteilen.
Siehe
§536
Hoffentlich
(für deinen Geldbeutel) hast du nicht schon in den anderen Räumen
gewütet.
Die 15 qm in dem einen Raum können dich durchaus 1500 -1800 Euro kosten, bis du wieder auf festem Boden stehst. in diesem Fall
Allein die Entsorgung von nahezu, in diesem Fall, nur Sondermüll lässt grüßen.
Warum legst du nicht einfach einen neuen Belag deiner Wahl auf den vorhandenen PVC-Boden?