K
Kris Silvers
Guest
Wir stellen zur Zeit einen Nutzungsänderungsantrag weil unser neu erworbenes Gebäude (ehemaliges Hotel) 20 Jahre lang nicht genutzt wurde und wir eine Revitalisierung im kleinen Stil beabsichtigen. Das Einzeldenkmal ist noch gut in Schuss, außer den üblichen Sanierungsmaßnahmen sind keine größeren Umbauarbeiten geplant. Das Haus hat zum angrenzenden, unbebauten Nachbargrundstück, ab dem 1. OG ein unter Putz liegendes Fachwerk. Vorläufige Recherchen ergaben, dass die Erstellung einer massiven F90 Brandwand voraussichtlich erforderlich wäre. Diesen Aufwand möchten wir uns natürlich ersparen. Greift hier eventuell der Bestandschutz oder der Denkmalschutz? Sind Ausnahmen in diesem Fall möglicherweise üblich? Leider wohnen wir im weniger Bauherrenfreundlichen Brandenburg.