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<span style="font-size: 10px">Bild aus der Meldung "Parkettrenovierung
beim Auszug kann nicht erzwungen werden" vom 27.12.2004</span>[/TD]
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Die Vertragsklausel: "Beim Auszug ist die Wohnung fachgerecht zu
renovieren - der Parkettboden ist abzuschleifen", ist unwirksam, entschied das
Landgericht Köln (Az. 9 S 52/04). Dabei nutzte es dem Vermieter auch nichts,
dass er den Passus handschriftlich in einen Formularmietvertrag ergänzt hatte.
Die Richter erklärten, dass eine mit Wiederholungsabsicht hand- oder
maschinenschriftlich in den Formulartext eingefügte Regelung ebenfalls eine
Allgemeine Geschäftsbedingung und damit eine Formularklausel ist.
"Eine Wiederholungsabsicht liegt dann vor, wenn die
Vertragsklausel für eine Mehrzahl von Verträgen vorformuliert ist", betont Jörg
Hofmann. Dabei genügt bereits die Absicht des Vermieters, die entsprechende
Klausel mehrfach zu verwenden.
<div align='right'>Siehe auch: ausgewählte weitere Meldungen:
beim Auszug kann nicht erzwungen werden" vom 27.12.2004</span>[/TD]
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Die Vertragsklausel: "Beim Auszug ist die Wohnung fachgerecht zu
renovieren - der Parkettboden ist abzuschleifen", ist unwirksam, entschied das
Landgericht Köln (Az. 9 S 52/04). Dabei nutzte es dem Vermieter auch nichts,
dass er den Passus handschriftlich in einen Formularmietvertrag ergänzt hatte.
Die Richter erklärten, dass eine mit Wiederholungsabsicht hand- oder
maschinenschriftlich in den Formulartext eingefügte Regelung ebenfalls eine
Allgemeine Geschäftsbedingung und damit eine Formularklausel ist.
"Eine Wiederholungsabsicht liegt dann vor, wenn die
Vertragsklausel für eine Mehrzahl von Verträgen vorformuliert ist", betont Jörg
Hofmann. Dabei genügt bereits die Absicht des Vermieters, die entsprechende
Klausel mehrfach zu verwenden.
<div align='right'>Siehe auch: ausgewählte weitere Meldungen:
Bodenbelagsstudie der Heinze Marktforschung (29.7.2005)
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