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Wir besitzen einen Vierseitenhof, davon stehen nur noch 3 Seiten.
Wir möchten nun ein Wohnhaus auf die 4 Seite bauen. Es handelt sich um einen Innenbereich.
Die Baubehörde meint, dies sei Hinterlandbebauung bzw. Bauen in zweiter Reihe (s. unten Auszug BauGB) und bemängeln, dass dies die...