Anforderungen an Trittschall bei Altbausanierung

Diskutiere Anforderungen an Trittschall bei Altbausanierung im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo zusammen, wir haben eine Wohnung im hochpreisigen Segment direkt vom Bauträger gekauft. Die Wohnung wurde kernsaniert d.h. die Decken sind...
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Malte1

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Hallo zusammen,

wir haben eine Wohnung im hochpreisigen Segment direkt vom Bauträger gekauft. Die Wohnung wurde kernsaniert d.h. die Decken sind nicht ausgetauscht worden.
Nun haben wir das Problem, von unseren Nachbarn (Wohnung über uns) gefühlt jeden Schritt zu hören. Laut Vertrag war der Bauträger zum normalen Schallschutz verpflichtet. Kann ich nachträglich, nachdem die Wohnung als exklusiv und technisch neustem Standard beschrieben wurde, auch den erhöhten Schallschutz fordern, bzw. erwarten?
Danke und viele Grüße

Malte
 
Schallschutz

Hallo Malte,

bin da natürlich rechtlich nicht bewandert, aber hier im Forum werden so oft Tipps zur Schalldämmung gegeben, dass ich von einer Wohnung nach "neuestem technischen Standard" erwarten würde, meinen Obermieter nicht permanent zu hören.
An deiner Stelle würde ich den Verkäufer mal zu einer Hörprobe einladen und verlangen, dass er sich zu der Situation äußert.

Viele Grüße und eine ruhige Nacht! :)

Elke
 
Du hast ein Anrecht...

... auf das, was im Vertrag steht.

Das ist anscheinend der Mindestschallschutz nach DIN. Ob dieser eingehalten ist, kann gutachterlich geklärt werden.

Begriffe wie "exklusiv" und "technisch neuester Standard" sind aus Gummi und haben keine belastbare Grundlage...

MfG,
sh
 
Thema: Anforderungen an Trittschall bei Altbausanierung

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