Stallung als Wohnraum nutzen

Diskutiere Stallung als Wohnraum nutzen im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, ich habe ein Wohnhaus nebst einem direkt angebauten ehemaligen Stall in NRW erworben. Der ehemalige Stall wird bereits seit Mitte der 80er...
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Volker Weichert

Guest
Hallo,

ich habe ein Wohnhaus nebst einem direkt angebauten ehemaligen Stall in NRW erworben. Der ehemalige Stall wird bereits seit Mitte der 80er Jahre als Wohnraum genutzt, nur hat es dafür niemals eine Baugehmigung zur Nutzungsänderung gegeben. Jetzt möchte ich den Dachboden über dem ehemaligen Stall ausbauen und bin auf dieses Problem gestossen. Meine Frage ist nun, welche Dämmmaßnahem sind notwendig, um diesen Stall als Wohnraum nutzen zu können. Die Geschossdecke wird die Normen problemlos erfüllen, lediglich die Außenwände sind nur mit einer Kerndämmung versehen. Gibt es dafür Ausnahmen? Gibt es Möglichkeiten auf eine weitere Dämmung der Aussenwände zu verzichten?

Vielen Dank für Hilfreiche Antworten...
 
Stall-Umnutzung

Zunächst muss die Möglichkeit zur Umnutzung des Stalles baurechtlich geklärt und genehmigt werden. Wenn die Umnutzung grundsätzlich genehmigungsfähig ist, kann das mit einem nachträglichen Bauantrag geschehen.

Für den weiteren Dachausbau -ebenfalls eine Umnutzung- muß das gleiche Prozedere durchgeführt werden, eventuell auch in einem Antrag. Eventuell ist das Gebäude grenzständig; dann ergeben sich daraus ggf. besondere Anforderungen an den Brandschutz. Auch muß für die Umnutzung zum Wohnraum eine ausreichende Belichtung nachgewiesen werden.

Vorab sollte ein Statiker die Bestandskonstruktion auf die zusätzliche Belastung aus Ausbau und Nutzung überprüfen. Die Wände von Stallungen sind zudem häufig mit Salzen aus den Abbauprodukten der Tierfäkalien belastet, was eine Sanierung erschweren kann (Bauwerksabdichtung, Putz etc.)

Alle bereits vorgenommenen Sanierungsarbeiten im Stall sollten geprüft werden. Hier ist oft wenig fachkundig in Eigenleistung gearbeitet worden und potentiell schadensträchtig. Insbesondere die sog. "Kerndämmung" sollte kritisch geprüft werden. Sie funktioniert in den seltensten Fällen.

Ausnahmen von der EnEV gibt es nur, wenn Sie rechnerisch die ökonomische Unsinnigkeit im Sinne zu langer Amortisationszeiträume nachweisen. Sinnvoller als Ausnahmen um jeden Preis ist ein stimmiges und bauphysikalisch einwandfreies Sanierungskonzept mit einer maßgeschneiderten und ausreichenden Gebäudedämmung. Sie gewährleistet vor allem Bauschadensfreiheit durch die Dämmung von Wärmebrücken und sorgt für eine ausreichende Behaglichkeit - eine Voraussetzung um Räume nutzen zu können.

Ich empfehle Ihnen, zur Klärung der baurechtlichen Fragen und für die Erarbeitung eines zusammenhängenden Sanierungskonzeptes die direkte Zusammenarbeit mit einem altbauerfahrenen Architekten.
 
Thema: Stallung als Wohnraum nutzen

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