denkmalschutz beim/nach dem kauf: vor-/nachteil?

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Samira

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hallo!

wir möchten ein haus kaufen, das ab dem 1.1.2009 unter denkmalschutz gestellt werden soll. davor bedurfte es der zustimmung des eigentümers, der sich dagegen entschieden hatte. aber das gesetz (rheinland-pfalz) hat sich wohl geändert, und das haus kommt eben 2009 unter denkmalschutz. macht es einen unterschied für uns, ob wir das objekt davor oder danach kaufen (bgl. förderung/steuervorteile)? wir wussten zuvor nichts vom anstehenden denkmalschutz (finden aber auch, dass es schützenswert ist, haben also damit prinzipiell gar kein problem, im gegenteil). wäre das ein argument, nochmal über den preis zu reden? vielen dank schon mal für die hilfe!
 
Denkmalschutz

Hallo Samira,

man kann das von zwei Seiten betrachten. Ich persönlich sehe Denkmalschutz immer positiv, denn es "adelt" doch ein Haus. Will sagen, es hebt sich durch seinen besonderen Status von der Masse ab. Und wenn man es sowieso denkmalgerecht sanieren möchte, was ja auch höhere Ausgaben nach sich zieht, kann man ja auch die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nutzen, die das zum Teil wieder ausgleichen sollen. Kommt natürlich darauf an, ob bzw. wieviel man Steuern zahlt. Fördermittel gibt es in der Regel nur beschränkt, d.h. sie reichen meist nicht für alle Antragsteller. Aber das ist in jeder Region anders.
Für mich wäre also der Denkmalstatus kein Grund, den Preis zu reduzieren, im Gegenteil. Ich weiß aber, andere sehen das als Belastung, weil sie sich dadurch eingeschränkt fühlen. Aber das ist, wie gesagt eine Einstellungssache. Sie können natürlich versuchen, den Preis, sagen wir um 10 % zu reduzieren, weil Sie objektiv einen höheren Aufwand mit der Sanierung haben. Wenn der Eigentümer negativ zum Denkmalschutz eingestellt ist, müsste er das ja akzeptieren. Andererseits, wird der Wert Ihres Hauses ja dadurch auch erhöht...

Herzliche Grüße von der Küste
 
hallo cornelia,

vielen dank für die infos. das hilft uns schon einmal weiter. wir sind im verhandeln nicht besonders gut und wollen einerseits nicht gerade vermitteln, dass wir den denkmalschutz sehr negativ finden, andererseist ist das mit höheren kosten verbunden, und wir wollen auch nicht mehr für das haus zahlen als es andere tun würden :) - aber wir wollen es gern haben...

danke nochmal und schöne grüße
 
Hallo,

ich würde raten mal mit der Denkmalbehörde vor dem Kauf in Kontakt zu treten.

Es gibt theretisch 2 Ansrechpartner. Die untere (Kreis oder Land) und die obere in Mainz.

Wenn Eure Vorstellungen zu deren passen spricht nichts dagegen, ganz im Gegenteil.

Am Denkmalschutz hängt die steuerlich sehr interessante Abschreibung. D.h. alle vor arbeitsbeginn abgesprochenen Arbeit die für den Erhalt wichtig sind sind mit 10% der Gesamtsumme über 10 Jahr steuerlich abschreibbar!

Grüße aus Koblenz
 
§7i EstG

Hallo,
Wir haben die Sanierung unseres KD auch noch nach der 10% Regelung abgeschrieben.
Leider hat sich das ein wenig verschlechtert:

Bei einem im Inland gelegenen Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Abs. 4 und 5 im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, absetzen.

Trotzdem hat Denkmalschutz eigentlich viele Vorteile.
Der Eigentümer und das Gebäude stehen unter der Fürsorge des Staates.
Siehe auch :http://bau-rat-seehausen.de/Links/index.html

viele Grüße
 
hallo und vielen dank für die beiträge. der zuständige bei der unteren denkmalschutzbehörde hat auf unsere anfrage bzgl. einer gemeinsamen begehung negativ geantwortet. schriftlich kann er, hieß es, nicht sagen, bevor man einen offiziellen antrag stellt (und die bearbeitung kann 4-6 wochen dauern, kostet auch geld), und besichtigen könne er mit uns jetzt nicht, er hat keine zeit. was haltet ihr davon? im moment einen ungewissen zustand. wir möchten z.b. ein neues bad bauen (wo bisher keins vorgesehen ist) und einen wintergarten im hof (das ist die hintere fassade, wo es momentan eine art geräteschuppen/waschküche gibt) anbauen, was das druchbrechen einer wand erfordern würde. der denkmalschützer sagte uns, der schutz würde sich vor allem auf die fassade, die alte treppe, den boden, die decken, die türen usw. beziehen. aber wir wissen nun nicht, ob unsere pläne in diesem rahmen bewertet werden oder nicht. sollten wir einen archtitekten beauftragen. würde er bessere auskunft bekommen? oder sollten wir den denkmalschutzbeauftragten beharrlich bitten, doch eine besichtigung vorzunehmen. andererseits heißt es ja, man soll es sich mit dem denkmalschützer nicht verscherzen...?
entschuldigt die vielen fragen, ich bin etwas ratlos.

vielen dank nochmal an alle und schöne herbstgrüße!
 
Untere Denkmalschutzbehörde

Hallo ,
der Mann von der Behörde braucht eine schriftliche Anfrage von Ihnen.
Er will ja den Außendienst gegenüber seinem Chef begründen können.
In der Regel kommt auch der/die Bezirkskonservator/in vom Landesamt für Denkmalpflege mit zu diesem Termin.

Da es den Denkmalpflegern meisten nicht leicht gemacht wird,kommen die lieber zu zweit.

viele Grüße
 
Es gibt auch noch einen weitere nicht unwesentlichen Vorteil für den Denkmalschutz. Das ist der Brandschutz.
Wenn das Gebäude keinen Denkmalschutz hat muß es mit heute üblichen Baustoffen wieder aufgebaut werden. Wenn das Gebäude Denkmalschutz hat trifft diese Regel nicht mehr so einfach zu. Unsere Scheune (direkt vor der Übergabe abgebrannt) hatte keinen Denkmalschutz und die Sache war sehr langwierig.
In Rheinland-Pfalz muß der Eigentümer nicht einwilligen wenn es um Denkmalschutz geht, er muß "gehört" werden. Entscheiden tun die anderen. Wir sind nur das Volk und damit "verpflichtet".
 
Thema: denkmalschutz beim/nach dem kauf: vor-/nachteil?
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