Grundwasserschacht im Gebäude

Diskutiere Grundwasserschacht im Gebäude im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, gestern habe ich ein Gebäude aus den 80er gesehen. Erstaunlicherweise befand sich im UG ein Schacht, der angeblich anfallendes...
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Rosendieb

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Hallo,

gestern habe ich ein Gebäude aus den 80er gesehen.

Erstaunlicherweise befand sich im UG ein Schacht, der angeblich anfallendes Grundwasser auffangen soll. Das Grundwasser wird dann über eine Pumpe in die Abwasserleitung der Hausentwässerung geführt.
Der Keller wurde zum großen Teil aktiv genutzt, sprich es gibt einen schwimmenden Estrich etc.

Da ich diese Konstruktionsart nicht kenne, bin ich ein wenig überrascht:

1.) Ist diese Konstruktionsart zulässig? Das Risiko, dass ich dadurch einen irgendwann einen großen Schaden erzeuge ist sehr hoch.
2.) Nach welchem Regelwerk kann so etwas konstruiert werden, nach der DIN 12056-4?
3.) Gemäß DIN 1986-3 ist es nicht zulässig Grundwasser in eine Kanalisation einzuleiten. War das in den 80er Jahren zulässig?


Vielen Dank für die Infos,
Gruß
--
Rosendieb
 
Wasserschacht

Für Deine nicht gewöhnliche Frage fehlen Details, denn möglich ist auf dem Bau alles (!!), auch auf dem Kopf stehende Häuser und die von Hundertwasser:
Also: War der Schacht ein Eigenbau oder ist die Planung von Anfang an so gewesen ?
Welches Bundesland ?
 
Pumpensumpf ?

Hallo Rosendieb,ich kann mir eher vorstellen, dass es sich hierbei um einen Pumpensumpf handelt, der als tiefster Punkt im Keller einer Schmutzwasserpumpe im Einsatzfalle einen ausreichenden Ansaugraum zum Abpumpen schafft.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayera
 
Schacht

Hallo,

1. EN-DIN 12056-4 regelt im wesentlichen Planung und Ausführung von Hausentwässerungsanlagen im privaten Bereich. Sie löst weitgehend DIN 1986 ab, die aber als DIN 1986-100 Restgeltung besitzt. DIN 1986-3 gehört m.W nicht dazu, weil es sich beim Verbot der Einleitung in die Kanalisation um eine öffentlichrechtliche Bestimmung handelt. Solche Bauvorschriften mit öffentlichrechtlichem Charakter sind alle bauaufsichtlich eingeführten technischen Baubestimmungen, also EN 12056-4 gerade nicht.

2. Ohne jetzt die Norm zu kennen, kann ich aus meiner Praxis
(erstes Haus 1978 entworfen)berichten, daß ein Sammelschacht zur Aufnahme des Wassers aus Flächendränagen
zumindest tradiert war. Er ist auch irgendwo notwendig, damit die Flächendränage nicht nur Wasser aufnimmt sondern auch fortleitet.
Ich habe dies selber in insesamt 7 Fällen so gemacht, die bisher alle trockene Keller haben (1978 bis 1986).

Was Sie dann mit dem gesammelten Wasser machen ?
In der einen Gemeinde dürfen Sie es in die Kanalisation einleiten in der anderen nicht. Dann muß es eben (mit Genehmigung der Unteren Wasserbehörde) entweder ortsnah eingeleitet oder versickert werden.
Dazu stehen verchiedene Möglichkeitn zur Verfügung, von denen nur die über den belebten Bodenhorizont genehmigungsfrei ist.

Grüße vom Niederrhein
 
@ Christoph

Ich hab jetzt kein Rohr im Schacht so wie auf dem Bild, aber würde es was bringen den Schacht tiefer zu graben oder ist das egal?
Im Moment ist der ca.50cm tief im Fels.
 
Hallo Herr Kornmayera,

genau so einen Schacht meine ich! Welche Funktion hat denn dieser. Wo kommt das Schmutzwsser her?

Gruß
--
Blumenschein
 
Hallo Boris / Rosendieb,wenn der Schacht allseitig umschlossen im Fels sitzt kann ich mir kaum vorstellen dass es etwas bringt diesen zu vertiefen, dann scheint es sich wirklich nur um einen Pumpensumpf zu handeln, da ja durch den Fels kein Schichtwasser durchdringen kann.

Das Rohr im Bild ist der Endpunkt mehrerer Bodeneinläufe, die in den Schacht entwässert werden. Die Anlage war aber nicht für den geregelten Gebrauch, sondern für Hochwasser, Regenereignisse etc. konzipiert. Im Schacht sitzt inzwischen eine fest installierte Pumpe, die im Notfall abpumpt.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Thema: Grundwasserschacht im Gebäude

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