Fachwerk.de - sanierungsauflagen

Hallo, wie ist das eigentlich, wenn man eine Sanierungsauflage bekommt, aber momentan kein Geld dafür hat`?


sandrae | 06.09.09
Sanierungsauflagen
Hallo,
Von wem haben Sie die Sanierungsauflage denn bekommen?

Handelt es sich um ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet?
Dann kommt nach der verabschiedetem Satzung ein Sainerungsvermerk ins Grundbuch.

Von der unteren Denkmalschutzbehörde?

Vom Ordnungsamt der Gemeinde ?

Vom Bauaufsichtsamt?

Handelt es sich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid?

fragende Grüße
Denkmäler schützen heißt nicht Genuß suchen,sondern Pietät üben (Georg Dehio)
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Architekturbüro | Robert Göbel (Dipl. Ing . FH) | 06.09.09
Und last not least:
Haben die dir irgendwelche Fristen gesetzt?

Gruss, Boris
Wer viel fragt, kriegt viel Antworten....
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Boris Webler | 06.09.09
Sanierungsauflagen
Hallo,

Nennen Sie doch mal den Paragrafen, der da dran steht.
Ich nehme nämlich eher an, es handelt sich um ein Instandsetzungsgebot nach BauGB.

Der Sanierungsvermerk im Grundbuch verpflichtet Sie alleine noch nicht zu irgendwelchen Bautätigkeiten.

Grüße
Neue Nutzungen für alte Gebäude
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 08.09.09

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