Fachwerk.de - Erbpachtfrage "Wer zahlt?"
wir beabsichtigen ein Teil-Fachwerkhaus auf einem Erbpachtgrundstück zu erwerben. In einem intensiven Gespräch zwischen uns und dem Erbpachtgeber wurde die Straße, welche zum Haus führt, als reparierungsfällig / evtl. Deckschichterneuerung angesprochen. Dieses würde aber, weil es eine Privatstrasse ist, von den anderen Eigentümern (5 Grundstückseigentümer) in nächster Zeit (nach dem Kauf des Hauses) anstehen.
Nun unsere Frage: da wir ja nur Erbpachtnehmer sind (also keine Eigentümer, sondern nur "Mieter"??) müssten wir die Erneuerung bzw. Sanierung der Straße mittragen?
Wir würden uns über eine Antwort freuen.
Gruß Andreas
Andreas Dams-Kohn | 23.05.05
erbpacht
hallo,
soweit ich mich erinnere musste ich für mein gepachtetes Grundstück, auf welches jetz mein Haus steht, die gesamte Erschließung bezahlen. Dazu gehört auch die Strasse. Die Pacht ist nur mit dem "nakten" Grundstück verbunden, der Rest (Erschließeung, Be- Entsorgung, Verkehr, Leitungen, gehören nicht dazu.
Wie gesagt das ist meine eigene Erfahrung.
Aber der Notar der Ihnen den Pachtvertrag gefertigt hat müsste das wissen.
m.f.g.
J.E.hamesse
hallo,
soweit ich mich erinnere musste ich für mein gepachtetes Grundstück, auf welches jetz mein Haus steht, die gesamte Erschließung bezahlen. Dazu gehört auch die Strasse. Die Pacht ist nur mit dem "nakten" Grundstück verbunden, der Rest (Erschließeung, Be- Entsorgung, Verkehr, Leitungen, gehören nicht dazu.
Wie gesagt das ist meine eigene Erfahrung.
Aber der Notar der Ihnen den Pachtvertrag gefertigt hat müsste das wissen.
m.f.g.
J.E.hamesse
Neubau, Altbau, ökologisches Gedankengut
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Architekt und Planer | HAMESSE, Jean-Elie | 24.05.05
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Moin
zu unterscheiden ist in diesem Fall "Eigentümer" und "Besitzer" (den Unterschied gibt´s wirklich). Für den Straßenbau zahlt der, der über die verpachtete Sache mit seinen Eigentumsrechten verfügen kann, sprich uneingeschränkte Benutzung, Weitervermietung etc. Eigentümer und Besitzer können unterschiedliche Personen sein. Alles klar?
Johannes Langfermann
zu unterscheiden ist in diesem Fall "Eigentümer" und "Besitzer" (den Unterschied gibt´s wirklich). Für den Straßenbau zahlt der, der über die verpachtete Sache mit seinen Eigentumsrechten verfügen kann, sprich uneingeschränkte Benutzung, Weitervermietung etc. Eigentümer und Besitzer können unterschiedliche Personen sein. Alles klar?
Johannes Langfermann
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Dipl.-Ing. (FH) - Freier Architekt | Johannes Langfermann | 03.01.06
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