Bruchsteinmauerwerk sanieren
Die Frage, ob Bruchsteinmauerwerk verputzt werden sollte oder nicht ist ein häufiger Streitpunkt, auch unter Denkmalpflegern.
Nach meiner Ansicht ist das wichtigste Kriterium die Art der Ausführung des Mauerwerkes und damit die Sicherung seiner Funktion.
Hier sollten die Regeln der Handwerkskunst Beachtung finden.
Hier die m.E. wichtigsten für steinsichtiges Natursteinmauerwerk:
Fugen sollten nicht breiter als 15 mm sein, die Auflagertiefe mindestens 10, besser 15 cm groß sein.
Bei polygonalem Mauerwerk sollte ein Ausgleich der Schubkräfte über Polygonzüge oder genügend große Ecksteine zur Schubkompensierung erfolgen.
Als Mauermörtel sollte ein genügend fester, frostsicherer Kalk- bzw. Kalkzementmörtel in der Fuge und in der Füllung anstehen.
Die verwendeten Steine sollten lagerhaft vermauert sein und ebenfalls die Kriterien der Frostsicherheit erfüllen.
In der Mauer sollten genügend Durchbinder zur sicheren Verankerung beider Mauerschalen vorhanden sein.
Bei Erfüllung dieser Kriterien kann man Natursteinmauerwerk auch steinsichtig belassen.
Ob das für das abgebildete Mauerwerk zutrifft, wage ich zu bezweifeln.
Ein nachträgliches Ausfugen kann die Festigkeit einigermaßen stabilisieren und vor eindringendem Wasser schützen; es besteht aber die Gefahr der Schalenbildung, wenn die Verfugung zu hart ist.
Dann sollte man zwischen dem nachempfundenen Bruchsteinmauerwerk des Eklektizismus, das oft als Mischmauerwerk (Ziegelmauerwerk mit Natursteinvorlage) und Zementmörtel erstellt wurde und orginalem Mauerwerk aus dem Mittelalter unterscheiden. Beim Orginal waren oft nur die Schalen mit Kalk vermauert, manchmal war davon sehr wenig im Mörtel. Die Füllungen bestanden häufig aus Lehm- oder mageren Gipsmörteln. Eindringendes Wasser kann hier verheerend wirken. Der Schutz eines Verputzes ist hier unbedingt erforderlich.
Die nachempfundene Kopie ist viel robuster, da sie eben als Sichtmauerwerk erstellt wurde.
Neben dem technischen Aspekt gibt es auch noch einen ästhetisch- historischen.
Hier ist die Frage nach dem wie nicht mehr so einfach zu beantworten.
Die Spanne reicht hier von Disneylandästhetik bis zum kontrollierten Verfall.
Bei orginalem mittelalterlichem Mauerwerk sollte man die Form beibehalten bzw. wieder herstellen, in der es erstellt wurde.
Bei einer Ruine wird das schon komplizierter, welchen Status man denn nun erhalten soll.
Eine Ruine ist eigentlich ein defektes Bauwerk, das seine Funktionen nicht mehr erfüllen kann und deshalb dem weiteren Verfall anheim gestellt ist.
Also, was tun?
Weiter verfallen lassen?
Den jetzigen Zustand konservieren?
Wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen?
Für jede Variante wird es Gegner und Befürworter geben.
Viele Grüße